Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.
Ralf Richter, Zimmermann aus Ebersbach (Lausitz), verbaute bereits mit großem Erfolg in mehreren Häusern einen besonders nachhaltigen und kostengünstigen Baustoff, und zwar Stroh als Ballen. „Die Ballen werden zwischen die Balken eingepasst, es entsteht eine 35 Zentimeter dicke Hausmauer aus Stroh, die anschließend verputzt wird”, so Richter gegenüber BILD.de.
Entgegen der allgemeinen Meinung bedeutet die Verwendung des Baustoffes auch nicht eine schnellere Brennbarkeit, denn das gepresste Stroh weist die Feuerschutzklasse F90 auf. Außerdem habe er noch weitere Vorteile laut dem Zimmermann: „Dazu erzeugt der Naturstoff ein tolles Raumklima und ist zudem billiger als herkömmliche Baustoffe.“ Richter habe sich mittlerweile auf die klimafreundliche Strohbauweise konzentriert: „Durch die Hauptbaumaterialien Holz und Stroh ist das Haus sehr umweltfreundlich, arbeitet mit lokalen Baustoffen. Sogar das Zentrum für Baukultur in Dresden war schon bei uns auf der Baustelle und hat sich für das Strohhaus interessiert”, heißt es auf BILD.de. Nach der Bauphase sei der Baustoff nicht mehr zu sehen, da er von innen und außen verputzt werden, um ihn vor Feuchtigkeit und Ungeziefer zu schützen.
Ein neu gebautes Strohhaus mit 200 Quadratmetern Wohnfläche, einer Solaranlage, Infrarot-Heizung und smarter Haustechnik für eine Familie aus Berlin wird rund 450.000 Euro kosten, 10 Prozent weniger als es für ein konventionell gebautes Haus der Fall ist, so der Hersteller.
Dirk Großmann von der einzig zertifizierten Herstellerfirma für Stroh als Baumaterial in Deutschland weiß um den Nutzen des Strohs Bescheid: „Wir sind weder von China, noch vom Suezkanal abhängig, haben ganz kurze Lieferketten. Unser Korn wächst nur ein paar Kilometer weiter, wir können innerhalb von 14 Tagen liefern.“ Vor allem die allgemeinen Preissteigerungen im Bausektor für Stahl und Beton habe die Nachfrage nach Baustroh um nahezu 100 Prozent gesteigert, so Großmann gegenüber BILD.de.
Der nachhaltige und regionale Rohstoff lässt sich bereits in 40 Wohneinheiten in einem Lüneburger Wohnblock oder einem Schwimmbad in Oberhausen finden.
Quelle: Hausbau: Warum immer mehr auf Strohhäuser bauen | Regional | BILD.de
Der Bundestag hat das viel diskutierte Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bezeichnet, mit großer Mehrheit verabschiedet. Nun fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates, die als sehr wahrscheinlich gilt.
Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass ab Anfang 2024, zunächst nur bei Neubauten, jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Für bereits eingebaute Öl- und Gasheizungen soll eine schrittweise Änderung auf kommunaler Ebene erfolgen: Hausbesitzer:innen soll frei gestellt werden, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen wollen lassen oder ob sie sich für eine Wärmepumpe bzw. ein anderes klimafreundliches Heizungssystem entscheiden wollen. Hier soll die Umsetzung in größeren Kommunen ab 2026, in Kommunen mit unter 100.000 Einwohner:innen bis Mitte 2028 erfolgen.
Das Gesetz sorgte in jüngster Vergangenheit bereits für viele Diskussionen, insbesondere die Wirkung des Gesetzes im Hinblick auf die CO₂-Einsparung wurde kritisch betrachtet. Eine erste Änderung führe dazu, dass etwa 75 Prozent der eigentlich geplanten Treibhausgasminderung bis zum Jahr 2023 möglich sei, heißt es auf Spiegel Online. Basis dafür seien Berechnungen des Öko-Instituts.
Quelle: Gebäudeenergiegesetz: Bundestag beschließt Heizungsgesetz (msn.com)
Bundesverkehrsminister Volker Wissing möchte die E-Mobilität weiter vorantreiben: Dazu stellt er ein neues Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ mit 500 Millionen Euro Fördertopf in Aussicht. Ab dem 26. September können Eigentümer:innen mit selbstgenutztem Wohneigentum einen entsprechenden Antrag für die Förderung stellen.
Bezuschusst wird der Kombinations-Kauf aus einer Ladestation, einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Dabei muss die Ladestation über eine Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW), die Photovoltaikanlage über eine Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) und der Solarstromspeicher über eine Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) verfügen, um die Förderung zu erhalten. Auch der Einbau und die Installation der Gesamtanlage sowie ein Energiemanagement-System für die Steuerung werden gefördert.
Hausbesitzer:innen können sich über einen maximalen Förderbetrag von 10.200 Euro freuen, der sich aus verschiedenen Teilbeträgen für die einzelnen Komponenten zusammensetzt:
Wer mit den Gesamtkosten unter dem Zuschussbetrag bleibt, erhält keine Förderung.
Den Zuschuss können nur Eigentümer:innen von selbstgenutzten Wohngebäuden beantragen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine der geförderten Technologien nutzen. Außerdem muss im Haushalt ein Elektroauto vorhanden bzw. bestellt worden sein.
Zukünftige Bauherr:innen, die gerade bei der Planung oder Realisierung ihres Hauses sind, erhalten die Förderung jedoch nicht. Auch für Eigentümer:innen von vermieteten Wohngebäuden, Ferien- oder Wochenendhäusern sowie von Eigentumswohnungen gehen leer aus. Außerdem kann die Förderung nicht für mehrere Gebäude beantragt werden.
Auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Interessierte einen ersten Check durchführen, ob sie förderberechtigt sind.
Ab 26.09.2023 können Interessierte einen entsprechenden Antrag bei der KfW stellen.
Quelle: Solarstrom und Ladesäule – so bekommen Sie bis zu 10 200 Euro (saarbruecker-zeitung.de)
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7 wichtige Änderungen für Hauskäufer:innen im Jahr 2025: Immobilienpreise, Kaminverbot, Heizungsgesetz usw.
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