Hoch über dem (eigenen) Dach den Sonnenuntergang genießen oder in die Ferne schauen – das können Bauende, wenn sie sich für eine Dachterrasse entscheiden. Bei der Entscheidung für die Terrasse müssen Bauherren und -herrinnen jedoch einiges beachten, allen voran die Baugenehmigung. Ob sich der Platz auf dem Dach für dich lohnt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was sonst bei Planung und Gestaltung zu beachten ist, erfährst du hier.
Die Planung und der Bau einer Dachterrasse sind mit zusätzlichem Aufwand für den Bauherren bzw. die Bauherrin verbunden. Deswegen sollten sich Bauende genau überlegen, ob sie sich eine Terrasse auf das Dach bauen wollen. Ist die Nachbarschaft sehr laut, der Ausblick nicht so interessant oder nur wenig Zeit da, um auf dem Dachgarten zu entspannen, dann sollte lieber auf die Terrasse verzichtet werden. Auch Aspekte wie die Sonneneinstrahlung und der Sichtschutz können für oder gegen das Bauvorhaben sprechen.
Folgende Fragen können bei der Entscheidung für oder gegen eine Dachterrasse helfen:
Eine Dachterrasse bedeutet zusätzlichen finanziellen und zeitlichen Aufwand. Dieser könnte sich aber lohnen, denn ordnungsgemäß gebaute Terrassen können zu einer Wertsteigerung des Gebäudes führen. Darüber hinaus überzeugt die Dachterrasse mit weiteren Vorteilen:
Gegen den Bau der Terrasse auf dem Dach spricht unter anderem der zeitliche Mehraufwand: Es muss eine detaillierte Planung erfolgen, am besten mit Architekt oder Architektin, die die baulichen Möglichkeiten prüfen. Darüber hinaus muss eine Baugenehmigung eingeholt werden und alle Vorschriften für Statik, Sicherung und Co. erfüllt werden.
Die Planung der Dachterrasse steht und fällt mit der Baugenehmigung. Deshalb sollten Bauherren und -herrinnen in einem ersten Schritt prüfen, ob der Bau einer Dachterrasse baurechtlich überhaupt möglich ist. Dazu müssen sie bei der zuständigen Baubehörde einen Bauantrag stellen und ein statisches Gutachten in Auftrag geben. Mit dem Bauantrag wird überprüft, ob alle baurechtlichen Vorschriften zu Grenzabständen, Tragfähigkeit, Sicherung und Co. beim Projekt umgesetzt werden. Hier müssen Bauende immer die Vorgaben des einzelnen Bundeslandes beachten, da jedes Bundesland seine eigenen Bauvorschriften besitzt. Durch das Gutachten wird geprüft, ob die Dachkonstruktion der zusätzlichen Belastung durch die Dachterrasse standhält oder ob weitere bauliche Maßnahmen erforderlich sind, um die Tragfähigkeit zu gewährleisten.
Eine Dachterrasse darf nicht ohne eine behördliche Zustimmung gebaut werden, da mit dem Bau viele baurechtliche Vorschriften erfüllt werden müssen.
Bevor es an den eigentlichen Bau der Terrasse geht, müssen Bauherren und -herrinnen neben der Genehmigung weitere Aspekte beachten, damit es mit dem Dachgarten mit Aussicht klappt. Dazu gehören unter anderem
Mithilfe eines statischen Gutachtens, das durch einen Sachverständigen erstellt werden muss, wird geprüft, ob die Dachkonstruktion den Lasten einer Dachterrasse standhält. Das ist für die Sicherheit des Gebäudes und der Bewohner sowie Bewohnerinnen unerlässlich. Ergibt das Gutachten, dass die Tragfähigkeit nicht gewährleistet ist, können Bauende den Traum der Dachterrasse nur mit zusätzlichen Umbauarbeiten verwirklichen.
Beim Bau der Terrasse sind ebenso Vorschriften zur Abdichtung nach der Abdichtungsnorm DIN 18531 zu beachten und umzusetzen. Dort wird unter anderem geregelt, wie die Abdichtung zu erfolgen hat, welches Gefälle der Dachgarten haben sollte und wie der Abtransport von Feuchtigkeit zu regeln ist.
Grundsätzlich ist der Bau der Terrasse auf einem Flachdach einfacher als auf einem Steildach, beispielsweise dem Satteldach. Beim Steildach muss nämlich ein Teil des Daches abgedeckt und für den Bau vorbereitet werden. Das kann in der Regel nur von einem Profi gemacht werden und kostet dementsprechend mehr. Bei allen Dachformen gilt aber, die Dachterrasse kann nur gebaut werden, wenn die Tragfähigkeit des Daches gewährleistet ist. Ist das nicht der Fall, müssen weitere Arbeiten ausgeführt werden. Diese sind aber aus kostentechnischer Sicht nicht zu unterschätzen.
Die Sicherung der Dachterrasse durch ein Geländer oder Brüstungen ist gesetzlich vorgeschrieben – zurecht, denn so wird das Risiko eines Unfalls erheblich minimiert. Die Höhe für die Absicherung ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Allgemeinen kann aber gesagt werden: bei einer Dachterrasse bis zu 12 Metern muss das Geländer in der Regel 90 Zentimeter hoch sein, ab 12 Metern muss die Höhe der Absicherung in der Regel 1,10 Meter betragen.
Grundsätzlich haben Bauende viele Möglichkeiten, ihre Dachterrasse passend zu gestalten. Allerdings sollten während der Gestaltung immer die baurechtlichen und statischen Gegebenheiten geprüft werden. Mithilfe eines passenden Bodenbelags oder einer schönen Bepflanzung können sich Bauherren und -herrinnen ein gemütliches Plätzchen über dem Dach schaffen.
Wer eine Garage plant oder bereits stehen hat, und auf das Dach (nachträglich) eine Terrasse bauen möchte, der muss zunächst wie bei allen anderen Bauprojekten für eine Dachterrasse die baurechtlichen Vorschriften prüfen und umsetzen. Dazu gehört unter anderem, dass
Die Garage darf nicht ohne Baugenehmigung, also die Zustimmung der zuständigen Baubehörde, auf das Garagendach gebaut werden. Bauherren und -herrinnen sollten sich genauestens an die Bauordnungsvorschriften halten, um sich vor eventuellen Ansprüchen der Nachbarn oder der Behörde zu schützen.
Der Bau einer Dachterrasse verursacht je nach Größe, den baulichen Gegebenheiten vor Ort, den verwendeten Materialien sowie der Art der Dachterrasse unterschiedlich hohe Kosten. Wird die Dachterrasse beispielsweise auf einem Flachdach gebaut, sind die Kosten für den Bau in der Regel geringer als bei der Realisierung auf einem Steildach.
Bei der Umsetzung auf einem Flachdach können sich Bauende schon ab einem Budget von 5.000 Euro ihren Traum erfüllen, sofern Statik und Co. ohne größere bauliche Veränderungen gegeben sind. Der Bau auf einem Satteldach ist je nach Konstruktion aufwendiger, da hier unter anderem Teile des Daches abgedeckt werden müssen. Bei dieser Art müssen Bauende mit Kosten von 15.000 Euro und mehr rechnen.
Fazit: Aufgrund der unterschiedlichen Faktoren kann kaum eine pauschale Antwort hinsichtlich der Kosten für eine Dachterrasse getroffen werden. Am besten kann ein regionaler Handwerker direkt vor Ort sagen, was für Arbeiten gemacht werden müssen und in welchem Preisrahmen die Terrasse liegt.
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