Landesbauordnung: Was muss ich beim Hausbau beachten?
11.6.2021

Baurecht und Landesbauordnung – An welche Vorschriften und Gesetze du dich halten musst

Jeder Bauherr bzw. jede Bauherrin wird sich spätestens in der Planung des eigenen Traumhauses mit dem Baurecht und der Landesbauordnung (LBO) auseinandersetzen müssen. Dort finden angehende Hausbauende alles, was sie beim Bau in ihrem Bundesland beachten müssen, was erlaubt oder nicht erlaubt ist und wann eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dabei ist es für den Laien nicht ganz einfach, die Bezeichnungen für Baurecht, Landesbauordnung und Co. richtig einzuordnen und zu verstehen. 

Exkurs Baurecht

Das Baurecht in Deutschland stellt ein großes Rechtsgebiet dar und ist in einen öffentlichen und einen privaten Bereich geteilt. Natürlich müssen Bauherren und -herrinnen nicht beide Bereiche des Baurechts auswendig können - Hausbauende sollten jedoch wissen, dass im privaten Baurecht unter anderem das Nachbarrecht oder das Bauvertragsrecht geregelt sind. Im öffentlichen Baurecht sind dagegen das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht zu finden. In diesen werden alle Rechtsvorschriften geregelt, die in Verbindung mit der baulichen Nutzung, den Grenzen, der Zulässigkeit usw. stehen. 

Das Private Baurecht

  • ist ein ziviles Recht,
  • bemisst sich größtenteils an den Normen des BGB,
  • es regelt die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten (z.B. für Werkverträge oder Ähnliches) und
  • hier ist auch das Nachbarrecht zu finden.

Das Öffentliche Baurecht

  • ist Teil des öffentlichen Rechts, 
  • enthält Vorschriften über die Art und das Maß der baulichen Nutzung des Bodens, 
  • legt fest, wo und wie gebaut werden darf,
  • lässt sich in das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht unterscheiden,
  • umfasst die §§ 30 ff. BauGB. 

Die Vorschriften aus dem Baurecht werden in den entsprechenden Landesbauordnungen umgesetzt, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. 

Worauf die Landesbauordnungen abzielen

Das Ziel der einzelnen Landesbauordnungen ist es, Gefahren für Menschen zu minimieren bzw. abzuwenden, Schäden zu vermeiden sowie die Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus wird mit der Landesbauordnung bezweckt, dass alle Formalitäten und Vorgaben zur Erschließung und zum Grundstück im einzelnen Bundesland (individuell) geregelt sind. Dort geht es um Vorgaben zur Erschließung, Abständen oder der Sicherheit auf der Baustelle, aber auch um die konkreten Baugenehmigungsverfahren. Die Landesbauordnung kann durch kommunale Erlasse ergänzt werden. Die einzelnen Städte und Kommunen leiten aus den Landesbauordnungen die späteren Bebauungspläne ab. 

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Musterbauordnung als Orientierung

Die Musterbauordnung wurde erstmals 2002 durch die sogenannte Bauministerkonferenz erstellt und zuletzt 2008 aktualisiert. Dabei dient die Musterbauordnung als Orientierungsgrundlage für die einzelnen Bundesländer, die daraus dann ihre Landesbauordnung ableiten. In der Gesamtheit ähneln sich die einzelnen Landesbauordnungen deswegen stark, weichen aber in bestimmten Details trotzdem voneinander ab. 

Landesbauordnung – was drin steht 

Im Allgemeinen beinhaltet die Landesbauordnung die Anforderungen an ein Grundstück und dessen Bebauung. Dass diese rechtlichen Grundlagen deswegen sehr umfangreich sind, verwundert nicht, denn hier wird alles festgehalten, was beachtet werden muss. Das ist unter anderem: 

  • Erschließung von Grundstücken
  • Bebauung von Grundstücken
  • Zugänge und Zufahrten auf Grundstücken
  • Art der baulichen Nutzung
  • Abstandsflächen
  • Brandschutz
  • Barrierefreiheit
  • Rettungswege
  • Feuerungs- und Lüftungsanlagen sowie weitere
  • Decken, Dächer und Co.
  • Baustellensicherheit usw. 

Allein in der Landesbauordnung in NRW gibt es circa 90 Paragrafen, an die sich angehende Hausbauer und -bauerinnen halten müssen. 

Abstand(s)regeln

Ein wichtiges Thema in der Landesbauordnung sind die Regelungen zu Abstandsflächen und Abständen. Nicht nur wegen der Gewährleistung von ausreichendem Brandschutz und Belichtung des Nachbargrundstücks, sondern auch aus sozialen Gründen gibt es hier detaillierte Vorgaben dazu zu finden. In der Regel muss ein Gebäude so auf dem Grundstück platziert werden, dass es einen Mindestabstand von drei Metern zum Nachbarn aufweist. 

Zugänge und Zufahrten 

In diesem eigenen Paragrafen geht es vor allem um die sogenannten Feuerwehrzufahrten. Für diese ist nämlich von öffentlichen Verkehrsflächen ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Häusern zu schaffen. Hier ist auch geregelt, dass diese Zufahrten in ausreichendem Maß befestigt sein müssen, damit Einsatzfahrzeuge ungehindert zum Einsatzort kommen. Ebenso ist eine Kennzeichnung der Flächen notwendig, damit dort keine Fahrzeuge geparkt oder abgestellt werden. 

Bauprodukte

Auch Vorgaben und Regelungen zu Bauprodukten, also zu Baustoffen, Bauteilen oder Anlagen, die zur dauerhaften Nutzung in Gebäuden verbaut werden, sind in der Landesbauordnung zu finden. Diese sind besonders wichtig, wenn es um Brandschutz und Standsicherheit geht. Aus diesem Grund müssen die Bauprodukte bestimmte Anforderungen aufweisen, um nach der LBO als geeignet zu gelten. Hausbauende sollten hier vor allem auf Produkte mit „Ü-Zeichen“ oder mit CE-Kennzeichnung setzen. 

Sicherheit geht vor

Hausbauende finden in der Landesbauordnung auch detaillierte Vorgaben darüber, wie sie die Baustelle einrichten und sichern müssen. Diese Pflicht zählt zu einer der Pflichten von Bauherren und -herrinnen. Im Allgemeinen gibt die jeweilige LBO vor, dass die Baustelle so eingerichtet sein muss, dass der Bau ordnungsgemäß ausgeführt werden kann. Auch entsprechende Vorgaben zu Warnhinweisen, Beschilderungen und Co. sind dort zu finden.

Genehmigungen und Co.

Wer ein Haus baut, muss sich auch mit dem Baugenehmigungsverfahren auseinandersetzen. Teilweise können die Hausbauenden die anfallenden Aufgaben aber an Dritte übertragen, wie z.B. an den ausführenden Architekt bzw. die Architektin oder den Bauingenieur oder die -ingenieurin. In der Landesbauordnung finden Interessierte jedoch Regelungen dazu, für welche Gebäude eine Genehmigung benötigt wird und für welche nicht. Außerdem sind hier die Vorgaben für den Bauantrag und die Bauunterlagen zu finden. 

Was die Landesbauordnung von Bauherren und -herrinnen erwartet

In den meisten Landesbauordnungen finden Hausbauende auch einen eigenen Paragrafen zu ihren Aufgaben und Pflichten am Bau. So sind sie beispielsweise dazu verpflichtet, geeignete Personen für das Bauprojekt zu beauftragen oder dazu, Anträge und Genehmigungen frühzeitig anzureichen. Darüber hinaus müssen sie bei der Beauftragung durch einen Dritten dafür Sorge tragen, dass der Bau ordnungsgemäß verläuft. Deswegen sollten Bauherren und -herrinnen auch einen Blick in die geltende Landesbauordnung werfen, damit sie immer gut vorbereitet und bestens informiert sind. 

Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer

In unserer Übersicht findest du die aktuelle Fassung der Landesbauordnung deines Bundeslandes (Stand September 2022): 

Auf den Bebauungsplan schauen

Besonders wichtig für Bauherren und -herrinnen ist es, dass sie den Bebauungsplan für ihr zukünftiges Wohngebiet kennen. Der wird von jeder Kommune aus den Landesbauordnungen abgeleitet und beinhaltet örtliche Erlasse für die Bebauung der Grundstücke. Hier nutzen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, detaillierte Vorgaben zur äußeren Gestaltung der Gebäude, für die Größe und Beschaffenheit von Stellplätzen oder zu Abstandsflächen umzusetzen, die von den eigentlichen Regelungen der konkreten Landesbauordnungen abweichen. 

Über den Autor
Julian Droste
Gründer
Julian ist während des Baus seiner egienen vier Wände auf viele Probleme gestoßen, vor denen er angehende Bauherrinnen und Bauherren mit dem Hausbaukurs schützen möchte.

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