Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.
Die Energiepreise explodieren regelrecht. Deswegen denken Verbraucherinnen und Verbraucher, nicht nur aus ökologischen Gründen, immer häufiger über eine energieeffizientere Wärmedämmung nach. Denn diese schont das Portemonnaie und die Umwelt. Eine Frage, die sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer diesbezüglich stellen, lautet: Darf die Wärmedämmung der Außenwand über die Grundstücksgrenze meiner Nachbarin bzw. meines Nachbarn hinausragen?
Eine Hauseigentümerin aus Berlin wollte an der Giebelwand ihres Hauses eine 16 Zentimeter dicke Dämmung anbringen lassen. Jedoch hatte ihr Nachbar Einwände und wollte diese Modifizierung nicht zulassen. Infolgedessen zog die Eigentümerin vor Gericht, um die Duldung einzuklagen. Das Amtsgericht gab der Klägerin Recht. Im weiteren Verlauf schlossen sich auch das Landgericht und der BGH (Bundesgerichtshof) in Karlsruhe dem Urteil an.
Das Nachbargesetz des Landes Berlin legt im § 16a fest, dass sich Nachbarinnen und Nachbarn mit der Überbauung ihres Grundstücks abfinden müssen, wenn die Wärmedämmung an einem Bestandsgebäude angebracht wird. Jedoch enthält die Norm keine weiteren Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Andere Landesgesetze enthalten diese sehr wohl. Aus diesem Grund hegte der BGH Zweifel bezüglich der Vereinbarkeit mit § 14 des Grundgesetzes, der das Eigentum gewährleistet. Diese Zweifel beurkundeten die Richterinnen und Richter auch in der Urteilsbegründung. Schlussendlich wiegen die Interessen der Allgemeinheit schwerer. Im Falle der nachträglich angebrachten Wärmedämmung ist das der Klimaschutz.
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Quelle: Haus & Grund
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Energie, stößt mit seinen geplanten energetischen Mindeststandards für neue Häuser bei den Koalitionsfraktionen auf Gegenwind. Die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der regierenden Parteien entschieden, dass es vorerst bei den bisherigen Vorschriften für die Dämmung bleiben soll. Die strengeren Vorgaben zum Energiesparen können Eigentümerinnen und Eigentümer beispielsweise auch mit Solarmodulen auf dem Dach erreichen.
Der von Robert Habeck eingebrachte Gesetzentwurf, der dazu beitragen soll, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral ist, sieht beispielsweise eine bessere Dämmung nach dem sogenannten Effizienzhaus-55-Standard vor. Dieses Vorhaben soll nun im parlamentarischen Verfahren gekippt werden. Die Ampel-Fraktionen wollen einen entsprechenden Änderungsantrag in den Bundestag einbringen. In diesem Fall behielten die bisherigen Vorschriften zur Isolierung aus dem Jahr 2009 ihre Gültigkeit.
Sowohl der klimapolitische Sprecher der FDP, Olaf in der Beek als auch der SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch halten die Dämmung für einen Grund rasant steigender Baupreise. Mit ihrer Entscheidung wollen sie noch höhere Baupreise vermeiden und es den Bauenden überlassen, wie sie letztlich den geforderten Standard erreichen. Expertinnen und Experten sind entsetzt und proklamieren, dass die die Dämmung der Gebäudehülle ein nicht zu vernachlässigender Baustein bei der Erreichung der Klimaschutzziele ist.
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Quelle: Sueddeutsche Zeitung
Auch Bauende haben es aktuell nicht leicht. Unaufhaltsam steigende Bau-und Energiepreise, Baustoffknappheit und Personalengpässe bei den Baufirmen sind nur einige der vielen momentanen Herausforderungen. Diese Umstände sorgen für Bauverzögerungen von bis zu 12 Monaten. Aber sind Bauende der Situation mit allen Konsequenzen hilflos ausgeliefert?
Viele Familien kündigen bereits während der Bauphase ihren Mietvertrag. Im Falle einer Bauverzögerung entstehen dann ungeplante Kosten, beispielsweise durch Hotelübernachtungen oder die Einlagerung der Möbel. Aber bleiben Bauende immer auf ihren zusätzlichen Kosten sitzen? Zuallererst hilft ein Blick in den Verbraucherbauvertrag, denn dieser regelt, wer die oben beschriebenen Kosten im Falle einer Verzögerung trägt. In aller Regel liegt das Materialbeschaffungsrisiko bei den Bauunternehmerinnen und Bauunternehmern. Diese kommen bei einer Verzögerung für den entstandenen finanziellen Schaden auf. Jedoch erfordert eine solche Situation ein gewisses Fingerspitzengefühl, da ein Rechtsstreit während der Bauphase weitere Komplikationen in sich birgt.
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Quelle: RP Online
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