Hausbau: News und Trends KW 20
22/5/2023

Hausbaunews KW 20 (15.05.2023 - 21.05.2023) 

Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.

Wallbox im Haus: Fachbetriebe setzen auf (Marken-)Qualität

Immer mehr Bauherr:innen möchten direkt beim Hausbau eine Wallbox in der heimischen Garage installieren. Der Markt an den häuslichen Ladestationen für das eigene Elektroauto ist groß - deswegen fällt die Auswahl Laien besonders schwer. Deswegen beauftragen die Interessierten einen entsprechenden Fachbetrieb, der die Wallbox direkt mitbringt, wobei die eigene Installation einer solchen Box ohnehin gesetzlich untersagt ist. 

Eine aktuelle Studie des EUPD Research zeigt jetzt, worauf die rund 800 befragten Installateur:innen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Großbritannien bei der Auswahl der Ladestation achten: In Deutschland sehen 92 Prozent der Befragten die Marke und den Hersteller als wichtiges Kriterium. 

Qualität wichtigstes Kriterium für die Auswahl

Insbesondere die Qualität sei das Kriterium für die Markenauswahl der Installateur:innen. Sie setzen auf hohe Standards und eine einfache Installation sowie ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem finden die Sortimentsbreite und der Herstellerservice Beachtung. Unter den Top 10 der Auswahlkriterien aller Länder befindet sich auch die Kompatibilität mit der eigenen Solaranlage. Projektleiterin Christine Koch von EUPD Research erklärt: "Die Umfrageergebnisse zeigen, wie wichtig es ist, eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen anzubieten, um die unterschiedlichen Bedürfnisse von Installateuren und Endverbrauchern zu erfüllen."

Kund:innen sollten etwas Fachwissen mitbringen

Bei Interesse sollten sich Bauherr:innen bereits im Vorfeld Grundkenntnisse zu Wallboxen aneignen und einen Anbietervergleich erwägen, heißt es auf efahrer.com. Unter anderem gibt es auf diesem Portal, aber auch beim ADAC regelmäßig Vergleiche und Tests. Auf diese Weise können sich Interessierte einen Überblick über das Angebot verschaffen. 

Quelle: Wallbox fürs Eigenheim: Fachbetriebe setzten bei Installation auf Markenware - EFAHRER.com (chip.de) 

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Neues Urteil: Kunde erhält Vorfälligkeitsentschädigung zurück

Ein fehlerhafter Kreditvertrag ist der Grund dafür, dass ein Kunde der Sparda-Bank seine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von mehr als 13.000 Euro zurückverlangen kann. Voraussichtlich wird es nicht bei diesem einen Fall bleiben, denn auch weitere Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken sind davon betroffen. 

Der Fall eines Kunden der Sparda Bank Südwest beschäftigte kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken. Der Kunde hatte seinen Immobilienkredit vorzeitig beendet, da das finanzierte Haus verkauft wurde. Mit dem rechtskräftigen Urteil (Az.: 4 U 134/21) ist die entsprechende Bank nun dazu verpflichtet, dem Kunden die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung von mehr als 13.000 plus Zinsen zu erstatten. Als Grund gab das Gericht die ungenügenden Informationen in den Bankkredit-Unterlagen an. 

Laut Angaben des Gerichts sei es für Kunden mittels der Kreditunterlagen nicht möglich, klare und ausreichende Informationen über die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung zu erhalten. Bei solchen Fällen verliere die Bank nach Paragraf 502 Absatz 2 Nr. 2 BGB den Anspruch auf das Entgelt, sofern der Kunde den Finanzierungskredit vor Ende der Zinsfestschreibung zurückzahlt.

Urteil gilt für viele genossenschaftliche Banken

Die Fehler, die vom Gericht bemängelt wurden, lassen sich auch bei Kreditunterlagen weiterer Banken und Kreditinstituten aus dem genossenschaftlichen Sektor finden, wie zum Beispiel bei Volksbanken, Raiffeisenbanken oder PSD Banken. 

Insbesondere seien laut Angaben von n-tv.de zwei vom Gericht gerügte Fehler besonders schwerwiegend, diese könnten sich nämlich auch in vielen vergleichbaren Kreditverträgen finden lassen. Einer dieser Fehler ist, dass die Sparda-Bank als Berechnungsgrundlage für die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung die Basis der Rendite von "Kapitalmarkttiteln öffentlicher Schuldner" angibt, dazu zählen unter anderem Bundesanleihen. Nach dem OLG Saarbrücken sei das jedoch nicht richtig. Dabei bezieht es sich auf eine vergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher die Hypothekenpfandbriefe als Bemessungsgrundlage sieht: Diese hätten grundsätzlich eine höhere Rendite als die Bundesanleihen.   

Begriff “Restlaufzeit” ist kritisch

Als zweiten Fehler rügt das Gericht die Information der Sparda-Bank, dass die Berechnungsbasis der Vorfälligkeitsentschädigung “die Restlaufzeit des abzulösenden Darlehens sich ergebenden Zinseinbußen” ist. Nach Meinung des saarländischen Gerichts sei unter Restlaufzeit in den Verträgen der Bank jedoch der Zeitraum bis zur kompletten Tilgung des Kredits gemeint. In der Regel beträgt diese eine Zeitspanne zwischen 20 und 30 Jahren. Ein schwerwiegender Fehler, denn in Realität sei nur die Spanne bis zum Ende der Zinsbindungsfrist oder dem nächsten Zeitpunkt zum Sonderkündigungsrecht relevant (max. 10,5 Jahre). Das seien Gründe, um als Kunde keine vorzeitige Beendigung des Kreditvertrages durchzusetzen, da die Vorfälligkeitsentschädigung unangemessen hoch wäre. 

Verträge von Expert:innen begutachten lassen 

Wer als private:r Kreditnehmer:in den Kredit im Zeitraum nach März 2016 und Anfang 2020 unter der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig beendet hat oder noch möchte, der sollte sich von Expert:innen helfen lassen und den Kredit sorgfältig auf die ggf. fehlerhaften Formulierungen prüfen lassen. Auf diese Weise kann womöglich die Zahlung eines Entgelts vermieden oder bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen zurückverlangt werden. 

Laut Angaben von n-tv.de können darüber hinaus auch weitere Banken wie zum Beispiel Sparkassen oder die Commerzbank von den Fehlern betroffen sein.

Quelle: Brisantes Urteil: Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen - n-tv.de

Bauabnahme wichtigster Rechtsakt beim Bau

In ihrem aktuellsten Expertenrat weisen die Expert:innen des Verbands Privater Bauherren e.V. nochmals auf die Wichtigkeit der Bauabnahme beim Bauen hin. Diese sei nach der Kaufvertragsunterzeichnung der wichtigste Rechtsakt beim Projekt Hausbau. 

Ab dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt nämlich die Gewährleistungsfrist. Dann befinden sich die Bauherr:innen in der Nachweispflicht, vorhandene Mängel dem Unternehmer aufzuzeigen. Außerdem gehen alle Gefahren und Risiken nach der Abnahme auf sie über, u.a. die Versicherung des Gebäudes gegen Schäden. Der VPB empfiehlt immer eine formelle Bauabnahme mittels offiziellem Termin vor Ort, um keine Mängel zu übersehen. Bauherr:innen sollten sich unter keinen Umständen auf eine schriftliche Bauabnahme einlassen. Am besten wird dann auch ein:e Sachverständige:r beauftragt, der bei der Abnahme dabei ist. 

Quelle: https://www.vpb.de/presse/expertenrat-am-mittwoch/detail/vpb-bauseits-wird-immer-teuer

Über den Autor
Sabrina Wallbaum
Content- & SEO-Managerin
Sabrina ist für alle Inhalte auf hausbaukurs.de und auf sozialen Medien zuständig. Neben ihrem Fachwissen als Immobilienkauffrau lässt sie in unsere Ratgebertexte jede Menge Leidenschaft für das Schreiben und Recherchearbeit einfließen, sodass unsere Leser:innen immer genau die Infos rund um ihr Anliegen finden, die sie gerade benötigen.

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