Hausbau: News und Trends KW 18
Veröffentlicht: 06.05.2024 · Zuletzt geprüft: 14.06.2026
Kurzantwort

Die Hausbau-News der KW 18 2024 fassen drei Themen zusammen: Die Sanierungsquote in Deutschland ist 2023 auf 0,7 Prozent gesunken, ein Berliner Bündnis fordert eine ökologische und soziale Bauwende, und bei der Steuerförderung energetischer Sanierungen kann eine Ratenzahlung den Steuervorteil kosten.

Hausbaunews KW 18 (29.04.2024, 05.05.2024) 

Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.

Sanierungsquote geht auch drastisch zurück 

Deutschland plant, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Allerdings wird dies eine herausfordernde Aufgabe sein, vor allem im Hinblick auf private Haushalte. Ein deutliches Beispiel dafür ist der Zustand der Gebäude: Sie tragen nämlich zu 35 Prozent der Treibhausgasemissionen im Land bei. Im vergangenen Jahr hat die Politik diesbezüglich festgestellt, dass die Menschen ungern strenge Vorschriften im Bereich der Gebäudeenergie einhalten.

Allerdings wird dies zunehmend zu einer Herausforderung, und zwar nicht nur für die deutschen Klimaziele, sondern auch für die deutsche Wirtschaft. Der Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG) teilt mit, dass die Rate der Gebäudesanierungen rückläufig ist. 

Laut dem BuVEG wurden im Jahr 2023 lediglich 0,7 Prozent der rund 20 Millionen Gebäude in Deutschland energetisch saniert. Diese Quote ist im ersten Halbjahr 2024 voraussichtlich sogar auf 0,69 Prozent gesunken. Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer des Bundesverbands, warnt vor der Vernachlässigung der energetischen Sanierung des Gebäudebestands durch die Bundesregierung, die zuletzt den Schwerpunkt zu stark auf den Heizungstausch gelegt habe. Um die Klimaziele für den Gebäudesektor bis 2030 zu erreichen, müsste die Sanierungsquote laut der Mitteilung auf etwa zwei Prozent steigen, was einer Verdoppelung der aktuellen Zahlen entspricht.

Der Bundesverband gibt an, dass der Rückgang bei den Sanierungsmaßnahmen auf die Krisen zurückzuführen ist, die durch den Ukraine-Krieg ausgelöst wurden. Dazu gehören hohe Inflationsraten und die daraus resultierende Erhöhung der Zinsen, was die Finanzierung von Bauprojekten in allen Bereichen erschwert hat. Zusätzlich haben politische Maßnahmen wie das Heizungsgesetz und die Sanierungsoffensive der EU zu Unsicherheit geführt, was wahrscheinlich die Bereitschaft von Eigentümer:innen und Handwerker:innen zur Sanierung vorübergehend verringert hat.

Quelle: Nächste Hiobsbotschaft für die Baubranche: Auch die Sanierungsquote bricht ein (msn.com)

Ökologische und soziale Bauwende gefordert

Das Bündnis "Klimaneustart Berlin" strebt mit einer Volksinitiative nach einer "ökologischen und sozialen Bauwende" in der Hauptstadt. Bis September plant das Bündnis, mindestens 20.000 Unterschriften zu sammeln, um sicherzustellen, dass sich das Abgeordnetenhaus mit seinem Anliegen befasst. 

Die konkrete Forderung des Bündnisses ist, im Sinne des Klimaschutzes insbesondere bestehende Gebäude zu modernisieren, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und gleichzeitig Emissionen zu reduzieren. Dabei sollen auch leerstehende Gebäude ins Visier genommen werden, anstatt sie abzureißen.

Das Bündnis fordert, dass bei Neubauten bevorzugt klimaverträgliche Baustoffe wie Holz verwendet werden. Bei der Planung von Stadtvierteln soll eine integrierte Herangehensweise angewendet werden, bei der Wohnen, Arbeiten, Freizeit sowie Energie- und Verkehrsinfrastrukturen zusammen gedacht werden. Dies wurde bei der Vorstellung des Projekts am vergangenen Donnerstag betont.

Eine Volksinitiative ist eine Form der Massenpetition, die das Abgeordnetenhaus verpflichtet, sich mit bestimmten Anliegen auseinanderzusetzen. Ähnliche politische Instrumente sind Volksbegehren und Volksentscheid.

Das Bündnis "Klimaneustart Berlin" hatte letztes Jahr einen Volksentscheid für verstärkten Klimaschutz initiiert, der letztendlich gescheitert ist. Obwohl eine knappe Mehrheit der Wählerinnen und Wähler dafür gestimmt hatte, wurde die erforderliche Zustimmung von 25 Prozent der Wahlberechtigten nicht erreicht, die für einen erfolgreichen Volksentscheid notwendig ist.

Quelle: Volksinitiative für «ökologische und soziale Bauwende», WELT

Sanierung: Ratenzahlung bei energetischen Maßnahmen kostet Steuervorteil

Personen, die ihre mindestens zehn Jahre alte, selbst genutzte Immobilie energetisch sanieren lassen, können von Steuervorteilen profitieren. Die Kosten des durchführenden Fachunternehmens sind dabei zu 20 Prozent steuerlich absetzbar, jedoch nur bis zu einer Obergrenze von 40.000 Euro und über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt. Eine wichtige Bedingung dafür ist, dass die Steuerzahler:innen währenddessen keine anderen Fördermittel von KfW oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Zudem müssen die Ausgaben auf einmal beglichen werden, da sonst der Bonus möglicherweise verfällt.

Genau das ist bereits einigen Steuerzahler:innen widerfahren. Der Bund der Steuerzahler verweist auf ein entsprechendes Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 8 K 1534/23). In diesem spezifischen Fall hatte ein Paar in ihrem Einfamilienhaus eine neue Heizungsanlage installieren lassen, wofür sie etwa 8.120 Euro bezahlten. Im Jahr der Fertigstellung zahlte das Paar jedoch zunächst nur 2.000 Euro, während der restliche Betrag in Raten abgezahlt werden sollte. Das zuständige Finanzamt verweigerte daraufhin dem Paar den Steuerabzug, eine Entscheidung, die das Gericht später für gerechtfertigt erklärte.

Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt: "Ausgaben werden im Steuerrecht in der Regel nur in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie anfallen." Dennoch ist es wichtig zu verstehen, dass für den vollständigen Abschluss einer energetischen Maßnahme nicht nur die Fertigstellung durch die Handwerker zählt. Auch die vollständige Bezahlung der Arbeiten ist eine unerlässliche Voraussetzung dafür.

Laut Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler werden die Kosten der Maßnahme grundsätzlich nicht absetzbar sein, wenn die Zahlung nicht im selben Jahr wie die Installation erfolgt. Selbst wenn alle anderen Bedingungen erfüllt sind, wie beispielsweise das Vorliegen der erforderlichen Bescheinigungen über die Maßnahme und eine korrekt ausgefüllte Steuererklärung, kann die Zahlungsmethode am Ende ausschlaggebend sein. Es ist daher entscheidend, den Rechnungsbetrag im Jahr der Fertigstellung der Maßnahme vollständig und nicht in Raten zu begleichen.

Quelle: Steuervorteil kann dahin sein: Ratenzahlung für energetische Maßnahmen ist nicht ratsam (msn.com)

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Häufige Fragen

Wie hat sich die Sanierungsquote in Deutschland entwickelt?

Laut dem Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) wurden 2023 nur rund 0,7 Prozent der etwa 20 Millionen Gebäude energetisch saniert. Im ersten Halbjahr 2024 sank die Quote voraussichtlich sogar auf 0,69 Prozent. Um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, müsste sie auf etwa zwei Prozent steigen.

Was fordert das Bündnis Klimaneustart Berlin?

Das Bündnis strebt mit einer Volksinitiative eine ökologische und soziale Bauwende an. Es fordert, bestehende und leerstehende Gebäude zu modernisieren statt abzureißen, klimaverträgliche Baustoffe wie Holz zu nutzen und Stadtviertel integriert zu planen. Bis September sollten mindestens 20.000 Unterschriften gesammelt werden.

Warum kann Ratenzahlung bei energetischer Sanierung den Steuervorteil kosten?

Wer eine mindestens zehn Jahre alte, selbst genutzte Immobilie energetisch saniert, kann 20 Prozent der Kosten steuerlich absetzen, maximal 40.000 Euro über drei Jahre. Ausgaben werden steuerlich aber nur in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie anfallen. Wird der Betrag in Raten gezahlt, kann der Bonus verfallen.

Welches Gerichtsurteil belegt das Risiko der Ratenzahlung?

Der Bund der Steuerzahler verweist auf ein Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 8 K 1534/23). Ein Paar zahlte für eine neue Heizungsanlage rund 8.120 Euro, beglich im Fertigstellungsjahr aber zunächst nur 2.000 Euro und den Rest in Raten. Das Finanzamt verweigerte den Steuerabzug, was das Gericht für gerechtfertigt erklärte.

Quellen und Methodik

Diese Ergänzung wurde redaktionell aus dem bestehenden Artikel und typischen Fragen von Bauherren abgeleitet. Sie ersetzt keine individuelle Finanzierungs-, Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

Über den Autor
Sabrina Wallbaum
Content- & SEO-Managerin
Sabrina ist für alle Inhalte auf hausbaukurs.de und auf sozialen Medien zuständig. Neben ihrem Fachwissen als Immobilienkauffrau lässt sie in unsere Ratgebertexte jede Menge Leidenschaft für das Schreiben und Recherchearbeit einfließen, sodass unsere Leser:innen immer genau die Infos rund um ihr Anliegen finden, die sie gerade benötigen.

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