Hausbau: News und Trends (03.06.24)
3/6/2024

Hausbaunews (03.06.24) 

Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.

Neubauten mit größerer Wohnfläche als Bestandsgebäude

Die durchschnittliche Wohnfläche deutscher Häuser nimmt zu. Dies liegt hauptsächlich an den immer größeren Neubauten, wie das Onlinevergleichsportal Check24 in einer aktuellen Pressemitteilung mitteilt. Alle im Jahr 2023 über das CHECK24 abgeschlossenen Wohngebäudeversicherungen bestätigen diesen Trend. Neubauimmobilien verfügen im Durchschnitt über deutlich größere Wohnflächen als ältere Häuser.

Neubauten haben eine durchschnittliche Wohnfläche von 149,6 m², was neun Prozent mehr ist als bei Bestandsbauten, die durchschnittlich 137,3 m² Wohnfläche haben. Besonders auffällig ist der Unterschied in Sachsen-Anhalt: Dort beträgt die durchschnittliche Wohnfläche von Neubauten 155,2 m², während Bestandsimmobilien im Schnitt nur 127,7 m² groß sind. Somit sind neue Häuser etwa 22 Prozent größer als ältere. Auch in Hamburg (16 Prozent) und Schleswig-Holstein (14 Prozent) ist der Unterschied beträchtlich. In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen ist die Differenz mit jeweils zwei Prozent am geringsten.

André Boudon als Geschäftsführer Wohngebäudeversicherungen beim Onlineportal erklärt: „Neubauimmobilien bieten deutlich mehr Wohnfläche als Bestandsimmobilien.” Weiter sagt er: „Diese Entwicklung ist auf veränderte Wohnbedürfnisse und mehr wirtschaftliche Möglichkeiten zurückzuführen. Viel Wohnfläche ist nicht nur funktional, sondern auch ein Zeichen für Wohlstand."

In Bayern stehen die größten Häuser in Deutschland. Im Durchschnitt haben Wohnhäuser dort eine Fläche von 148,7 m². Auch in Baden-Württemberg (durchschnittlich 148,2 m²) und Hessen (durchschnittlich 147,2 m²) sind die Einfamilien- und Reihenhäuser besonders groß.

Die kleinsten Immobilien befinden sich in Mecklenburg-Vorpommern, wo die durchschnittliche Wohnfläche 128,9 m² beträgt. Das sind 13 Prozent weniger als in Bayern. Auch in Sachsen-Anhalt (durchschnittlich 129,3 m²) und Berlin (durchschnittlich 129,9 m²) sind die Häuser vergleichsweise klein. „Je neuer Häuser sind, desto größer sind sie“, so André Boudon. „In Bayern gibt es vergleichsweise viele Neubauten, weshalb die Wohnfläche dementsprechend groß ist.“

In Bayern haben die Häuser nicht nur die meiste Wohnfläche, sondern auch das jüngste Baujahr. Im Durchschnitt liegt das Baujahr im Freistaat bei 1992. Auch in Hamburg, Niedersachsen und Baden-Württemberg gibt es vergleichsweise junge Gebäude, mit einem durchschnittlichen Baujahr von 1987.

Die Wohngebäude mit dem höchsten Alter befinden sich im Saarland und in Sachsen-Anhalt. Mit einem durchschnittlichen Baujahr von 1965 sind die Häuser dort etwa 27 Jahre älter als die bayerischen Gebäude. 

„Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und der wirtschaftlichen Situation in den einzelnen Bundesländern ergeben sich unterschiedliche Gebäudealter“, erklärt Boudon. „In Bundesländern mit Bevölkerungswachstum gibt es automatisch eine größere Nachfrage nach neuen Häusern. In wirtschaftlich starken Regionen können es sich außerdem mehr Menschen leisten, neu zu bauen.“

Quelle: Immer größer: Neubauten haben mehr Wohnfläche als Bestandsimmobilien | Pressemitteilungen | CHECK24

Rheinland Pfalz: Holz zum Bauen erfreut sich wachsender Beliebtheit 

In Rheinland-Pfalz wird Holz als Baustoff bei neuen Gebäuden immer beliebter. Letztes Jahr wurden insgesamt 3635 Baugenehmigungen für Wohngebäude erteilt, wie aus einer Antwort des Umweltministeriums in Mainz, das von den Grünen geführt wird, auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervorgeht. Von diesen Genehmigungen betrafen 947 Gebäude, bei denen Holz hauptsächlich verwendet wurde, was einem Anteil von 26 Prozent entspricht. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 2013, wurden von den 6621 Baugenehmigungen nur 1336 für Projekte mit überwiegend Holz erteilt, was etwa 20 Prozent ausmachte.

Auch bei Nichtwohngebäuden wie Gewerbeimmobilien oder Behördenbauten steigt der Anteil an Holz als Baustoff, wenn auch auf niedrigerem Niveau. Laut dem Umweltministerium gab es 2013 insgesamt 1510 Baugenehmigungen in diesem Bereich, von denen bei 198 Projekten Holz als vorherrschender Baustoff verwendet wurde, was etwa 13 Prozent entspricht. Im Jahr 2023 wurden 1484 Genehmigungen erteilt, wobei bei 273 Projekten hauptsächlich Holz verwendet wurde, was mehr als 18 Prozent entspricht.

Das Ministerium betonte, dass natürliche Bau- und Dämmstoffe helfen, die Emissionen von klimaschädlichem CO2 zu reduzieren. Solange Holz für bestimmte Verwendungszwecke geeignet ist, gibt es keine Bedenken gegen dessen Einsatz. Holz ist wegen seines vergleichsweise geringen Gewichts auch ideal, um Gebäude aufzustocken. Zudem können vorgefertigte Holzelemente auf Baustellen in "Rekordtempo" montiert werden. Statistisch gesehen wächst in den Wäldern von Rheinland-Pfalz jede Stunde genügend Holz für den Bau von etwa sechs Einfamilienhäusern nach.

Lea Heidbreder, die baupolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, betonte, dass auch die Wirtschaft vom Baustoff Holz profitiere. Holz aus regionalen Wäldern könne Arbeitsplätze, besonders in ländlichen Gebieten, sichern und den Holzbau zu einer wichtigen Säule der regionalen Wertschöpfung machen.

Quelle: Umwelt: Holz wird als Baustoff beliebter | ZEIT ONLINE

Urteil: Doppelhaushälfte darf nicht auf einseitigen Wunsch abgerissen werden

Wenn Bewohner:innen in einer Doppelhaushälfte wohnen und die Idee haben, Ihren Teil des Gebäudes abzureißen und ein freistehendes Einfamilienhaus zu errichten, ist das nicht so einfach möglich. Ein einseitiger Abrissbeschluss könnte die Nachbarpartei im anderen Teil der Doppelhaushälfte unzulässig benachteiligen. In solchen Fällen haben die Nachbar:innen das Recht, das Einschreiten der Bauaufsicht zu verlangen. Dies geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 2 CE 24.32), den das Rechtsportal anwaltauskunft.de zitiert.

In dem konkreten Fall bewohnen zwei Nachbar:innen jeweils eine Doppelhaushälfte in offener Bauweise, wobei die Hauptkörper leicht versetzt sind. Der Bebauungsplan sieht diese Bauweise ausdrücklich vor. Als eine der Nachbarparteien plante, seine Hälfte abzureißen und auf seinem Grundstück ein freistehendes Einfamilienhaus zu errichten, forderte die andere Partei die Bauaufsicht zum Einschreiten auf.

Der Verwaltungsgerichtshof sprach dem Nachbarn das Recht zu und nahm die Bauaufsichtsbehörde in die Pflicht, den geplanten Bau des Einfamilienhauses zu untersagen. Der einseitige Abriss einer Doppelhaushälfte und die damit verbundene Aufhebung der „Schicksalsgemeinschaft“ seien unzulässig, da dies schwerwiegend gegen den Nachbarschutz verstoße. Die Festsetzung der Doppelhausstruktur im Bebauungsplan schränkt die Baufreiheit der Eigentümer:innen gegenseitig ein. Würde diese Struktur von einer Partei aufgehoben, würde nur eine Nachbarpartei von den Vorteilen profitieren. Das müsse der benachteiligte Nachbar nicht akzeptieren.

Quelle: Gericht unterbindet Vorhaben: Doppelhaushälfte: Einseitig gewollter Abriss nicht zulässig (msn.com)

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Über den Autor
Sabrina Wallbaum
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Sabrina ist für alle Inhalte auf hausbaukurs.de und auf sozialen Medien zuständig. Neben ihrem Fachwissen als Immobilienkauffrau lässt sie in unsere Ratgebertexte jede Menge Leidenschaft für das Schreiben und Recherchearbeit einfließen, sodass unsere Leser:innen immer genau die Infos rund um ihr Anliegen finden, die sie gerade benötigen.

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