Der Immobilienmarkt und die Baubranche haben in den vergangenen Jahren einige Entwicklungen durchlaufen, auch das Jahr 2022 hält weitere Änderungen für Bauherren und -herrinnen bereit. Die ersten Bundesländer führen die Solarpflicht für gewerbliche und private Neubauten ein, KfW-Förderungen werden eingestellt und die Ermäßigung der Grunderwerbsteuer soll erfolgen. Das sind nur die bereits beschlossenen Änderungen, die sich Häuslebauer genauer anschauen sollten. Was die neue Bundesregierung im Laufe des Jahres noch beschließt, bleibt erstmal offen.
Schon Anfang des Jahres 2022 sorgte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Aufregung bei den Bauherren und -herrinnen, nachdem alle Förderungen für effiziente Gebäude vorerst gestoppt wurden, weil alle Fördertöpfe ausgeschöpft waren. Ab 20. April gehen die Förderungen mit neuen Fördersätzen und geänderten Bedingungen für das KfW-40-Effizienzhaus weiter.
Ganz beendet wurde jedoch der KfW-55-Standard mit dem 01.02.2022, da dieser als nicht mehr effizient genug angesehen wird und mittlerweile bereits zum Standard bei Neubauten geworden ist. Die neue Bundesregierung möchte mit den geänderten Förderungen und den strengeren Auflagen weiter zum Klimaschutz und zur Energiewende beitragen.
Zumindest alle Neubauten in Baden-Württemberg müssen im Jahr 2022 mit einer Solaranlage auf dem Dach ausgestattet werden – das besagt die neue Solarpflicht für Gebäude. Ab dem 01. Januar 2022 tritt das Gesetz für gewerblich genutzte Immobilien in Kraft. Ab dem 01. Mai müssen sich dann auch private Bauherren und -herrinnen danach richten. Sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien können bis zum 01. Januar 2023 nachgerüstet werden.
Einige weitere Bundesländer planen ebenfalls die Einführung der Solarpflicht für alle Gebäudedächer ab Januar 2023. Dazu gehören unter anderem Berlin, Hamburg oder Rheinland-Pfalz.
Viele Bauherren und -herrinnen fragen sich, ob sich der Hausbau 2022 überhaupt noch lohnt– und das nicht zu Unrecht: Steigende Baustoffpreise sowie Zinsen und höhere Handwerkerlöhne machen den Hausbau in diesem und in den nächsten Jahren zunehmend teurer. Internationale Krisen, der aktuelle Ukraine-Krieg und die Inflation tragen dazu bei, dass sich die Kosten für das Traumhaus erhöhen. Eine gleichbleibende bis ansteigende Nachfrage nach Rohstoffen und eine gleichzeitig geringes Angebot verschärfen die Situation in der Immobilienbranche.
Hausbauende müssen zurzeit viel mehr Geld in die Hand nehmen als vor ein paar Jahren, um sich einen gleichen Standard leisten zu können.
Die Situation für Bauherren und -herrinnen hinsichtlich der steigenden Bauzinsen wird sich voraussichtlich auch im Jahr 2022 nicht verbessern. Experten und Expertinnen gehen davon aus, dass sich dieser Trend weiterentwickeln wird.
Zu den Kaufnebenkosten beim Grundstück- und Immobilienerwerb zählt auch die Grunderwerbsteuer. Diese liegt je nach Bundesland bei 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises und schrumpft das Hausbaubudget schon im Vorfeld in erheblichem Maße. Damit Hausbauende, die ihre Immobilie privat nutzen, entlastet werden, soll die Grunderwerbsteuer zukünftig gesenkt werden – über die Höhe sollen Bundesländer flexibel bestimmen können. Vor allem für junge Familien mit Hausbauwunsch soll der Traum so realistischer werden. Wann diese Ermäßigungen kommen und für welches Bundesland sie gelten, steht noch nicht fest.
Hamburg hat im Jahr 2022 zunächst beschlossen, dass sich der Grunderwerbsteuersatz von 4,5 auf 5,5 Prozent erhöht. Das soll allerdings nicht für junge Familien, Sozialwohnungen und Erbbaurechtsgrundstücke gelten, diese sollen einen ermäßigten Satz von 3,5 Prozent erhalten.
Zum 01.Juli 2022 fällt für Endverbraucher die EEG-Umlage weg. Das kommt nicht nur Häuslebauern, sondern allen Stromkunden zugute. Die EEG-Umlage beträgt aktuell 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Der Wegfall soll allerdings zunächst bis Ende Dezember befristet sein. Ab 2023 könnte sie aber aus dem Energie- und Klimafonds finanziert werden, sodass sie dauerhaft auf 0 Cent/kWh gesenkt werden könnte.
2025 soll im Zuge der Grundsteuerreform die alte Berechnungsgrundlage durch den Einheitswert geändert werden. Bisher wird die Grundsteuer anhand des Einheitswertes sowie der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz berechnet. Um die Änderungen durchführen zu können, erfolgen bundesweite Neubewertungen von Grundstücken durch die Finanzämter. Dazu müssen Haubesitzer und -besitzerinnen im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Oktober eine elektronische Feststellungserklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Die Reform greift jedoch nicht in jedem Bundesland, weswegen Hausbesitzer und -besitzerinnen auf eine entsprechende Aufforderung des Finanzamts warten sollten.
Ab 2022 müssen Hausbauende, die eine Pelletheizung oder einen Kamin- bzw. Kachelofen installieren, höhere Schornsteine bauen. Das soll vor allem der Luftverschmutzung entgegenwirken, da so der Abtransport von Abgasen in höhere Luftströmungen ermöglicht wird. Der Schornstein muss laut der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen den Dachfirst um mindestens 40 Zentimeter überragen.
Anfang 2022 wurde die CO2-Abgabe für fossile Brennstoffe erhöht – im letzten Jahr bezahlten Hausbesitzer und -besitzerinnen noch 25 Euro pro Tonne CO2, in diesem Jahr sind es bereits 30 Euro. Das bedeutet wiederum auch eine Erhöhung der Heizkosten bei Öl- oder Gasheizungen. Deswegen sollten Bauherren und -herrinnen, die ihren Bau planen oder gerade durchführen, am besten auf Alternative Heizungsanlagen, wie zum Beispiel Wärmepumpen zurückgreifen. So umgeht Mann oder Frau die weiterhin steigenden Abgaben für fossile Brennstoffe.
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