Hausbau: News und Trends KW 50
19/12/2022

Hausbaunews KW 50 (12.12.2022 - 18.12.2022) 

Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.

EZB erhöht zum vierten Mal in Folge den Leitzins

Zur Bekämpfung der anhaltenden Inflation erhöht die EZB zum vierten Mal dieses Jahr den Leitzins. Angehoben wird dieser um 0,5 auf 2,5 Prozentpunkte. Das ist für Sparer erstmal attraktiv. Für diejenigen jedoch, die sich für einen Immobilienkredit interessieren, sieht es schlechter aus. 
Dabei werden die Bauzinsen lediglich indirekt von der Anhebung des Leitzins beeinflusst. Auf ntv.de heißt es dazu: “Wichtigster Indikator sind die Zinsen für zehnjährige Bundesanleihen. Denn sie bestimmten maßgeblich die Renditen für Pfandbriefe, die wiederum von Banken für die Refinanzierung von Immobilienkrediten genutzt werden.” Portale wie Check24 sagten schon im September dieses Jahres eine maßgebliche Teuerung der Baufinanzierungen voraus.  

Auf dem Onlineportal wird Verbraucher und Verbraucherinnen folgender Tipp gegeben: “Wer vor der Entscheidung für eine längere oder kürzere Zinsbindung steht, muss daher überlegen, welche Zinsentwicklung er erwartet. Geht man davon aus, dass die Zinsen in fünf Jahren deutlich niedriger sein werden als heute, empfiehlt sich eine kurze Laufzeit. Geht man hingegen davon aus, dass sich die Zinsen eher nach oben bewegen, wäre eine langfristige Absicherung von 20 Jahren sinnvoll.”

Quelle: EZB hebt Leitzinsen weiter an: Was erneute Zinserhöhung für Verbraucher bedeutet - n-tv.de

Gemeinde kann nicht genutztes Grundstück zurückfordern

Der BGH hat im Fall eines 1994 verkauften Grundstücks in der Gemeinde Frontenhausen ein Urteil gefällt: Das Bauland wurde damals unter der Bedingung verkauft, dass der Käufer innerhalb von acht Jahren ein Wohnhaus darauf errichten muss. Das blieb allerdings aus, jetzt kann das Grundstück von der Gemeinde – zum gleichen Preis wie 1994– zurückgefordert werden.

Gemeinde hat gesetzliches Wiederkaufsrecht

Ungenutzte Bauplätze können laut dem Bundesgerichtshof (BGH) noch Jahrzehnte nach dem Kauf von der Gemeinde zurückgefordert werden. Das urteilte der BGH am Freitag in dem Fall aus Niederbayern – dahingehend seien Gemeinden dazu berechtigt, sich ein Wiederkaufsrecht zu sichern, welches bis zu 30 Jahre genutzt werden könne, so Spiegel Online. Dazu hieß es von der Vorsitzenden Richterin Bettina Brückner: „Grund und Boden sind ein knappes Gut.“ (Aktenzeichen: V ZR 144/21)

Der Fall, der dem Urteil zugrunde liegt, spielte sich in Frontenhausen ab, einer Gemeinde bei Landshut. Der Käufer erwarb 1994 von der Gemeinde für 60.000 D-Mark zzgl. Mehrkosten ein circa 950 Quadratmeter großes Grundstück unter der Bedingung, es innerhalb von acht Jahren mit einem bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Der Bauherr baute jedoch nie auf dem Grundstück. Die Gemeinde forderte daraufhin 2014 das vereinbarte Wiederkaufsrecht ein.

Während der Verhandlung wurde vor allem die Zeitspanne thematisiert, in der das Wiederverkaufsrecht seitens der Gemeinde ausgeübt werden muss. Dem Gesetz nach gilt ein Wiederkaufsrecht von bis zu 30 Jahren, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart worden ist. Das Oberlandesgericht München hielt diese Frist jedoch für zu lang. Es seien keine Umstände gegeben, die eine so lange Laufzeit rechtfertigen würden, heißt es auf Spiegel Online.

Bedingung nicht erfüllt

Laut der Vorsitzenden Richterin Brückner habe der Käufer lediglich eine Verpflichtung gehabt, und zwar das Grundstück mit einem Wohnhaus zu bebauen. Alles, was danach mit dem Grundstück geschehe, sei ihm überlassen. Deshalb sei ihm auch ein womöglich schneller Verkauf des Hauses frei – anders als beispielsweise beim Einheimischenmodell, welches eine langfristige Bindung an die Immobilie bedingt.

Die Richter sehen in der langen Zeit auch Vorteile für die Käuferpartei – auf diese Weise habe die Gemeinde eine größere Entscheidungsfreiheit, falls es zu unerwarteten finanziellen Schwierigkeiten kommt, die das Bauvorhaben ins Stocken bringen. So muss sie nicht direkt reagieren.

Die Gemeinde darf das Grundstück im Grunde genommen zurückfordern, jedoch müssen weitere Bedingungen in München geklärt werden.

Quelle: BGH: Grundstück nicht bebaut – Gemeinde kann es zurückfordern - DER SPIEGEL

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Mit welchen Förderungen wird das Bauen 2023 günstiger?

Ein Großteil der (potenziellen) Bauherren und -herrinnen stampfte ihre Hausbaupläne für 2022 vorerst ein. Das spürt die gesamte Baubranche. Viele stellen sich jetzt die Frage, ob sich 2023 was ändern wird.

Verlängerung für Energieeffizienhaus-Standard 40

Die KfW verlängert die Förderung für den Energieeffizienzhaus-Standard 40 – statt bis Ende 2022 können Interessierte das Förderprogramm „Wohngebäude – Kredit 261“ bis zum 28.02.2023 beantragen. Die vom Bauministerium initiierte BEG-Förderung gilt ab 01.03. des neuen Jahres. Der Effizienzstandard 55 wird nicht weitergeführt.

Weitere Förderungen für Solaranlagen und -stromspeicher erhalten Bauherren und -herrinnen in Form des KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Standard 270“.

Förderung für Familien zugesagt

Die Bundesregierung hat für 2023 neue Förderungen geplant, die vor allem Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Weg in die eigenen vier Wände unterstützen sollen. Dabei profitiert die Zielgruppe von zinsgünstigen Krediten bei der KfW-Bank. Für jedes Kind steigt die Einkommensgrenze.

Quelle: Wird das Eigenheim endlich wieder bezahlbar? Das bringt 2023 für den Hausbau, Town & Country Haus Lizenzgeber GmbH, Pressemitteilung - lifePR

Bausparhype 2022 bestätigt sich

Die kontinuierlich steigenden Bauzinsen veranlassten eine Vielzahl an Bauwilligen dazu, in Bausparverträge zu investieren. Eine Studie zeigt den unerwarteten Erfolg im dritten Quartal 2022.

Ab Mitte des Jahres verzeichneten die deutschen Bausparkassen einen deutlichen Zuwachs an abgeschlossenen Verträgen – genauer sei im dritten Quartal laut Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirma PwC der höchste Stand seit 2012 erreicht worden. Das ermittelte das Unternehmen auf der Grundlage von Bundesbank-Daten.

Die Verteuerung der Immobilienkredite und die Steigerung der Immobilienpreise haben dazu geführt, dass Menschen neue Wege zur Finanzierung des Eigenheims suchen. Tomas Rederer, Partner von PWC, erklärt: „Viele Menschen wollen sich durch Bausparverträge absichern – in der Annahme, dass Zinsen für Immobiliendarlehen womöglich noch weiter steigen.“

Quelle: Immobilien: Bausparen - Volumen der Neuabschlüsse schnellt 2022 nach oben (handelsblatt.com)

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Über den Autor
Sabrina Wallbaum
Content- & SEO-Managerin
Sabrina ist für alle Inhalte auf hausbaukurs.de und auf sozialen Medien zuständig. Neben ihrem Fachwissen als Immobilienkauffrau lässt sie in unsere Ratgebertexte jede Menge Leidenschaft für das Schreiben und Recherchearbeit einfließen, sodass unsere Leser:innen immer genau die Infos rund um ihr Anliegen finden, die sie gerade benötigen.

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