
Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.
Die erneute Erhöhung des von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgegebenen Leitzins ist keine Überraschung, in der vergangenen Woche erhöhte die Zentralbank den Leitzins um 0,5 Punkte. Nun beträgt er 3,0 Punkte, wobei eine weitere Erhöhung im März geplant ist. Für Häuslebauende und Kaufende bedeutet das aller Voraussicht nach einen weiteren Anstieg der Finanzierungskosten.
Zum fünften Mal seit Juli 2022 hebt die EZB den Leitzins an, ein Ende ist erstmal nicht in Sicht, denn bis zum Sommer sei ein Anstieg bis auf 4 Prozent zu erwarten. Die drastischen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die andauernde Inflation zu stoppen. Die Erhöhung hat zwar keine direkte Auswirkung auf das Vorhaben von Bauenden, aber die Finanzierungsbank, die sich das Geld von der Notenbank leiht, könnte die Verteuerung in Form von höheren Zinsen bei den Baufinanzierungen an die Kunden und Kundinnen weitergeben. Ergo: Baufinanzierungen könnten sich weiter verteuern.
Oliver Wittke als Geschäftsführer des Zentralen Immobilien-Ausschusses (ZIA) äußert gegenüber dem Portal Immowelt: „In der Folge werden jetzt wohl Zinsen für Immobilienkredite weiter steigen und den Druck auf den Wohnimmobilienmarkt erneut erhöhen.” Allerdings werde sich bei laufenden Hypothekenkrediten voraussichtlich nichts ändern.
Quelle: EZB erhöht Leitzins erneut, mit teuren Folgen für Hauskäufer (wa.de)
Kaum ein Bauherr bzw. eine Bauherrin kann sich das Eigenheim ohne Darlehen von der Bank leisten, deswegen führt der Weg in vielen Fällen zur Bank des Vertrauens. Dort erhoffen sich Bauwillige nicht nur das nötige Kleingeld für ihren Traum, sondern auch eine passende fachliche Beratung. Eine aktuelle Untersuchung in der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 2/2023) zeigt jedoch, dass sich Verbraucher und Verbraucherinnen darauf nicht immer verlassen sollten.
Die Verantwortlichen testeten die Beratung und die Kreditangebote von 19 Banken und Kreditvermittlern, die regional und überregional am Markt aktiv sind. Dazu wurden sechs Testfälle konstruiert, in denen das für die jeweiligen Tester und Testerinnen beste Finanzierungsangebot ermittelt werden sollte. Die Ergebnisse sorgen für Überraschung: Lediglich vier der 19 (Kredit-)Institute erhielt die Note gut. Die übrigen 14 wurden mit befriedigend, ein Anbieter nur mit ausreichend bewertet.
Die Testpersonen, die im Alter von 28 bis 48 Jahre alt waren, gaben als Paar an, eine gemeinsame Wohnung zur Eigennutzung erwerben zu wollen. Die Kaufpreise der Objekte lagen dabei, regional bedingt, zwischen 350.000 und 750.000 Euro. Darüber hinaus gaben sie an, dass sie einen Eigenkapitalanteil von circa 15 Prozent der Gesamtkosten decken könnten, der sich aus dem Vermögen aus Tages- und Festgeldkonten oder einem elterlichen Zuschuss zusammensetzte.
Gewinner des Tests ist die Sparda-Bank Baden-Württemberg mit der Note 2,1, zweiter in der Rangfolge ist die Hypovereinsbank (2,3). Die Banken überzeugten vor allem mit passenden Finanzierungskonzepten zu guten Konditionen. Auf den nachfolgenden Plätzen sind auf Platz 3 Interhyp (2,4) und Dr. Klein mit einem Testurteil von 2,5 zu finden. Die schlechter bewerteten Anbieter hätten zu wenig oder zu viel Kreditvolumen berechnet oder auch eine zu hohe monatliche Tilgungsrate für die Verbraucher und Verbraucherinnen einkalkuliert.
Die Experten von Finanztest empfehlen Verbraucher und Verbraucherinnen, dass sie sich gut auf die Beratung bei Banken oder Vermittlern vorbereiten sollen. Dazu sollten die potenziellen Kunden und Kundinnen unter anderem Informationen über die Höhe des Eigenkapitals, den Kreditumfang oder die monatlichen Einnahmen und Ausgaben bereithalten. Außerdem sei es ratsam, sich über den aktuellen marktüblichen Zinssatz zu informieren.
Neben der Eigeninitiative bezüglich der finanziellen Grundvoraussetzung sind die Kunden und Kundinnen auch gefragt, wenn es darum geht, Angebot zu vergleichen und bei Unverständnis gezielte Nachfragen zu stellen. Im besten Fall sollten Verbraucher und Verbraucherinnen immer zwei Angebote einholen und diese miteinander vergleichen.
Außerdem sollten die Bauenden oder Kaufenden einen Vertrag erst unterzeichnen, wenn die Finanzierungszusage des Kreditinstituts steht.
Quelle: Test: Beratungen für Baufinanzierung überzeugen nicht (rtl.de)
Selbst wenn das Traumhaus (noch) nicht steht, haben Bauherren und -herrinnen die Pflicht, ihr Grundstück ausreichend zu sichern, sodass niemand zu Schaden kommt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) weist in seinem aktuellen Expertenrat vom Mittwoch nochmals ausdrücklich auf die sogenannte Verkehrssicherungspflicht hin. Kündigt sich Winterwetter mit Schnee und Glätte an, sind die Grundstückseigentümer bzw. -eigentümerinnen dazu verpflichtet, Gehwege, aber auch Hauseingänge, Mülltonnenstellplätze und Co. zu räumen und zu streuen, unabhängig davon, ob bereits ein Haus steht oder nicht. Je nach kommunaler Regelung kann auch die Sicherung von öffentlichen Wegen und Bürgersteigen auf die Hauseigentümer und -eigentümerinnen übertragen werden. Bauherren und -herrinnen können gewerbliche Anbieter mit dem Räumen und Streuen ihres Grundstücks beauftragen, hier müssen sie jedoch prüfen, ob die Tätigkeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden. Das gilt sowohl für bebaute als auch für unbebaute Grundstücke.
Quelle: VPB, unabhängige Bauberatung für Bauherren und Immobilienbesitzer
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Die EZB hat den Leitzins um 0,5 Punkte auf 3,0 Punkte angehoben, eine weitere Erhöhung war für März geplant. Für Bauende und Kaufende bedeutet das voraussichtlich steigende Finanzierungskosten, weil Banken die Verteuerung in Form höherer Zinsen weitergeben könnten. Bei bereits laufenden Hypothekenkrediten ändert sich voraussichtlich nichts.
Im Test der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 2/2023) wurden 19 Banken und Kreditvermittler geprüft. Nur vier erhielten die Note gut, 14 schnitten befriedigend ab und einer nur ausreichend. Schlechter bewertete Anbieter berechneten zu wenig oder zu viel Kreditvolumen oder kalkulierten zu hohe Tilgungsraten.
Die Experten von Finanztest raten, Informationen zu Eigenkapital, Kreditumfang sowie monatlichen Einnahmen und Ausgaben bereitzuhalten und sich über den marktüblichen Zinssatz zu informieren. Sinnvoll ist es, mindestens zwei Angebote einzuholen und zu vergleichen sowie einen Vertrag erst zu unterschreiben, wenn die Finanzierungszusage steht.
Laut Verband Privater Bauherren gilt die Verkehrssicherungspflicht auch für Baustellen. Grundstückseigentümer:innen müssen Gehwege, Hauseingänge und ähnliche Bereiche bei Schnee und Glätte räumen und streuen, unabhängig davon, ob schon ein Haus steht. Das gilt für bebaute wie unbebaute Grundstücke, und beauftragte Dienstleister sollten kontrolliert werden.
Diese Ergänzung wurde redaktionell aus dem bestehenden Artikel und typischen Fragen von Bauherren abgeleitet. Sie ersetzt keine individuelle Finanzierungs-, Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.


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