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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Bauherren bei Mängeln an ihrem Haus verschiedene Ansprüche gleichzeitig nutzen können. Konkret bedeutet das: Auch wenn ein Bauherr die Vergütung für ein mangelhaftes Bauwerk schon gekürzt hat (eine sogenannte Minderung), kann er zusätzlich Geld im Voraus verlangen, um die Mängel selbst zu beheben.
Im Fall vor Gericht ging es um ein Haus, bei dem es Mängel beim Schallschutz gab. Der Bauherr hatte zunächst die Zahlung an die Baufirma gekürzt, da das Haus nicht wie vereinbart gebaut wurde. Dann verlangte er außerdem einen Kostenvorschuss, um die Mängel in Eigenregie zu beseitigen. Der BGH entschied, dass dies zulässig ist. Der Bauherr ist also nicht gezwungen, sich auf lediglich eine Forderung festzulegen; er kann verschiedene Rechte in Anspruch nehmen.
Einzig wenn der Bauherr den Vertrag komplett rückgängig machen und Schadenersatz fordern will, schließt das zusätzliche Ansprüche aus. Ansonsten bleibt er frei, verschiedene Ansprüche geltend zu machen, um einen Ausgleich für die entstandenen Mängel zu bekommen.
Quelle: Haufe
Viele junge Menschen in Deutschland träumen vom eigenen Haus und sind bereit, dafür an anderer Stelle zu verzichten. Eine Umfrage zeigt, dass mehr als 50 % der 18- bis 39-Jährigen für den Kauf eines Eigenheims spart. 80 % von ihnen würden ihre Ausgaben reduzieren, um sich ein Haus leisten zu können.
Die meisten jungen Käufer sind auch flexibel, was das Haus betrifft: 25 % von ihnen würde ein kleineres Grundstück oder einen älteren, renovierungsbedürftigen Altbau in Kauf nehmen. Viele erwarten zudem Unterstützung von der Familie, etwa durch handwerkliche Hilfe oder günstige Kredite.
Der Immobilienmarkt hat sich inzwischen verbessert: Sinkende Zinsen und höhere Einkommen machen den Kauf eines Eigenheims wieder etwas erschwinglicher. Eine Familie muss heute etwa 40 Prozent ihres Einkommens für eine Immobilie aufbringen, statt wie noch Ende 2022 45 Prozent. Trotzdem bleibt das Eigenheim für viele weiterhin eine finanzielle Herausforderung.
Quelle: t-online
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*Referenzkredit: 500.000 € Baukosten, 70.000 € Eigenkapital, 6,5 % Grunderwerbsteuer, 2 % Notarkosten, 0 € Maklerkosten, 2 % Tilgung, 30 Jahre Zinsbindung, Beruf: Angestellt, Gleicher Zins nach Zinsbindung, keine Sondertilgung, 1-3 Tilgungsanpassungen, inkl. Vermittler.
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