Wer sich beim eigenen Hausbau entspannt zurücklehnen möchte, der beauftragt einen Bauträger. Dieser bietet mit seinem Service alles aus einer Hand. Dabei sind die Gründe, einen Bauträger zu beauftragen, vielfältig. Hausbauende vertrauen auf deren Arbeit, wenn sie wenig Zeit haben, den eigenen Bau zu planen und zu betreuen oder wenn es sich um ein Gebiet handelt, in dem es schwierig ist, ein passendes Grundstück zu finden. Der Bauträger überzeugt vor allem durch sein fachliches Know-how und sein Portfolio. Deswegen ist es in manchen Fällen sinnvoll, einen Bauträger mit ins Boot zu holen.
Bei einem Bauträger handelt es sich um ein Unternehmen, welches zunächst große Grundflächen in Gemeinden und Städten erwirbt. Diese werden durch den Bauträger beplant, erschlossen und bebaut. Die so entstandenen Wohneinheiten werden dann gewinnbringend an Hauskäufer und -käuferinnen veräußert.
In der Regel verfügen Bauträger über langjährige Erfahrungen und ein großes Portfolio an Haustypen und Grundstücken. Es gibt also nicht einen bestimmten Häusertypen beim Bauträger, auf denen sich zukünftige Hausbesitzer oder -besitzerinnen einstellen müssen. Beim Bauträger können Interessenten Reihenhäuser, Einfamilienhäuser, Wohnungen und Co. erwerben. Großangelegte Bauprojekte mit mehreren Wohneinheiten oder aber auch ganze Wohnsiedlungen werden häufig durch Bauträger realisiert. Besonders in Ballungsgebieten und in beliebten Lagen können Häuser inklusive Grundstücke über Bauträger erworben werden.
Dabei legt der Bauträger nicht selbst Hand am Bau an, sondern übernimmt lediglich die Koordination und Beauftragung der entsprechenden Bauunternehmen und Handwerksbetriebe zur Realisierung der Bauvorhaben.
Erst wenn der Hauskäufer oder die Hauskäuferin bei der Abnahme ihres Eigenheims zufrieden ist und alle vertraglich festgehalten Bedingungen mängelfrei erfüllt sind, ist die Arbeit des Bauträgers getan. Auch dann gehen erst der Besitz und das Eigentum auf den Käufer bzw. die Käuferin über, vorher ist der Bauträger rechtlich gesehen der Eigentümer. Der Bauträger holt Genehmigungen ein, übernimmt die Überwachung des Bauvorhabens und koordiniert die Handwerksunternehmen. Erstmal gut für die Käufer und Käuferinnen, denn sie müssen sich um nichts kümmern.
Alle Tätigkeiten des Bauträgers im Überblick:
In der Regel werden alle Pflichten des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin und des Unternehmens, also des Bauträgers, in einem „Bauträgervertrag“ festgehalten.
Alles aus einer Hand – so ein Service ist für viele Hausbauende das Kriterium, um einen Bauträger zu beauftragen. Dafür nehmen sie auch die Nachteile in Kauf, die es mit sich bringt, wenn die Planung, Gestaltung und Co. von jemand anderem übernommen wird.
Viele Bauherren und -herrinnen sehen die Vorteile der Beauftragung eines Bauträgers darin, dass sie keine aufwendige Grundstückssuche leisten müssen. Außerdem bleibt zukünftigen Hauskäufern und -käuferinnen möglicher Ärger mit Handwerkern erspart, da sich der Bauträger um alles kümmert. Allerdings bedeutet die Zusammenarbeit mit einem Bauträger auch, dass potenzielle Hausbesitzer und -besitzerinnen in der Regel einen Großteil der Kontrolle abgeben, auch wenn es ratsam ist, den Baufortschritt trotzdem teilweise zu überwachen und am Ende auch eine Qualitätskontrolle durchführen zu lassen. Für Hausbauende, die wenig Zeit haben, um den Bau eigenständig zu begleiten oder für diejenigen, die nicht ausreichend Know-how haben – für die ist die Kooperation mit einem Bauträger von Vorteil.
In der Regel sind die Kosten für den Bau mit Bauträger geringer als bei einem eigens durchgeführten Bauprojekt. Ein weiterer Pluspunkt für die zukünftigen Hausbesitzer und -besitzerinnen ist, dass sie die Kosten in einzelnen Abschlagszahlungen leisten. Die Höhe der Zahlungen und die Zeitpunkte werden dabei genau in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.
Das ist für den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin besonders wichtig, weil der Bauträger bis zur notariellen Beurkundung des Vertrages der Eigentümer des Grundstücks bleibt (im Grundbuch eingetragen). Erst nachdem alle vertraglichen Bedingungen und die notarielle Beurkundung erfüllt und erfolgt sind, wird das Eigentum auf den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin übertragen
Damit Hauskäufer und -käuferinnen abgesichert sind, werden die Kosten in Teilschritten bezahlt. Wer möchte schon für etwas bezahlen, was am Ende vielleicht gar nicht fertiggestellt wird? Deswegen sind bestimmte vorher festgelegte Prozentsätze zu vereinbarten Terminen zu bezahlen, zum Beispiel 30 Prozent des Gesamtpreises bei Fertigstellung der Erdarbeiten und weitere 28 Prozent nach Abschluss des Rohbaus usw. Insgesamt wird so der volle Finanzierungsplan ausgeschöpft, bis die Gesamtsumme erreicht ist.
Damit alle Vertragsparteien auf der sicheren Seite sind, wird in der Regel ein „Bauträgervertrag“ geschlossen. Dieser regelt alle Bedingungen, die für den Bau oder Umbau eines Hauses gelten und er zielt darauf ab, dass der Bauträger dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin das Eigentum beschafft.
Seit dem 01. Januar 2018 gilt der Bauträgervertrag als eigene Vertragsform mit Sonderrechten. Der Gesetzgeber hat somit eine allgemeine Grundlage für Auftraggeber und -geberinnen sowie Bauträger geschaffen, an die alle Vertragsparteien rechtlich gebunden sind.
Die neu geschaffenen Bedingungen, die durch diesen Vertrag erfüllt werden müssen, gelten für alle Verträge, die nach dem 01. Januar 2018 geschlossen wurden. Folgendes wurde in den neuen Vorschriften festgehalten:
Damit dein Bauvorhaben auch mit einem Bauträger perfekt klappt, solltest du dich im Vorfeld über diese Fragen informieren bzw. diese abklären:
Mit dem passenden Bauträger kannst du dich dann gemütlich zurücklehnen und darauf warten, dass dein Traumhaus fertiggestellt wird.
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