Achtung: Seit dem 24.01.2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 24.01.2022 gestoppt. Das gilt laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für Neubauten mit Effizienzstandards 55 (Förderung ausgelaufen am 31.01.2022) und 40. Wann und ob die Förderungen wieder aufgenommen werden, steht noch nicht fest.
Damit der Traum vom Eigenheim wahr werden kann, benötigen Hausbauende und -kaufende eine große Summe Geld. Die finanzielle Belastung kann aber durch Förderungen in Form von zinsgünstigen Darlehen oder Zuschüssen und anderen Förderungen abgefedert werden. Hierzu haben die zukünftigen Hausbesitzer und -besitzerinnen verschiedene Möglichkeiten. Die KfW-Bank bietet zinsgünstige Darlehen und auch Bundesländer und Kommunen bieten Zuschüsse und Co.
Um die Fördertöpfe zu nutzen, müssen Hausbauende oder -kaufende in der Regel schon vor der Maßnahme die Fördergelder beantragen.
Für viele Bauherren und -herrinnen und diejenigen, die ein Haus kaufen und es energetisch sanieren, führt der Weg an der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nicht vorbei. Hier werden Hausbauende und -kaufende vor allem für umweltbewusstes und zukunftsorientiertes Bauen mit erneuerbaren Energien und hohen Energiestandards belohnt. Dazu können sie bei der KfW-Bank zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse erhalten.
Je nach Maßnahme unterscheiden sich die Förderprogramme und die Höhe der Förderungen. Für den Kauf oder den Bau eines Hauses kommt das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 oder die Bundesförderung für effiziente Gebäude 261, 262 infrage. Wer zum Beispiel für sein Elektroauto eine passende Ladestation für sein Eigenheim möchte, kann zusätzlich einen Zuschuss von der KfW erhalten. Darüber hinaus werden weitere energetische Maßnahmen gefördert. Nähere Informationen dazu gibt es auf https://www.kfw.de/kfw.de.html.
Staatliche Unterstützung erhalten zukünftige Hausbesitzer und -besitzerinnen unter anderem durch die Wohn-Riester, Zuschüsse für das Bausparen oder die Wohnungsbauprämie. Hierzu wird unter anderem ein Bausparvertrag abgeschlossen, der aus einer Anspar- und einer Darlehensphase besteht. Während der Ansparphase unterstützt der Staat die Sparer durch Zuschüsse und Co. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Ist eine vertraglich vereinbarte Summe angespart, kann sich der Bausparer mithilfe des Bausparvertrages ein zinsgünstiges Baudarlehen auszahlen lassen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt vor allem Hausbesitzer und -besitzerinnen von Bestandsimmobilien und Bauherren und -herrinnen, die auf erneuerbare Energien setzen wollen. Der Fokus der BAFA liegt insbesondere auf energieeffizienten Heizungsanlagen. So werden zum Beispiel bei der Errichtung und Installation von Solarthermieanlagen Förderungen in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten vergeben. Auch der Austausch von alten Ölheizungen beim Kauf einer Bestandsimmobilie wird unterstützt. Genügen Wärmepumpenanlagen und Biomasseanlagen den gesetzlichen Mindestanforderungen, werden Hausbauende und -kaufende ebenfalls mit bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten für die Errichtung unterstützt.
Wichtig ist: Die Förderung muss vor der Maßnahme beantragt werden.
Eine für viele Hausbauende und -kaufende unbekannte Art der Förderung ist die durch Kirchen oder kirchliche Institutionen. Auch hier gibt es teilweise die Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen zu erhalten. Besonders Familien mit Kindern oder weniger gut Verdienende werden durch die Kirche unterstützt.
Zusätzlich bieten Kirchen durch ein Grundstück mit Erbbaurecht eine günstige Option, seinen Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Für Grundstücke mit Erbbaurecht wird nur ein jährlicher Erbbauzins fällig, sodass zunächst keine größere Summe für ein Grundstück anfällt. Das entlastet das Budget von Bauherren und -herrinnen enorm.
Ob und in welcher Höhe Förderungen ausgezahlt oder Grundstücke mit Erbbaurecht vergeben werden, ist abhängig vom zuständigen Kirchenkreis. Ein Gang zum Kirchenamt im Ort oder der Landeskirche kann sich also lohnen.
In der Regel werden durch die Städte und Gemeinden vor allem Familien mit Kindern in ihrem Bauvorhaben oder dem Hauskauf unterstützt. Die Förderungen können dabei von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Unter anderem gibt es zinsgünstige Darlehen, Zuschüsse oder vergünstigtes Bauland.
In manchen Städten sollen so neue Bewohner und Bewohnerinnen angelockt werden. Deswegen lohnt es sich, auch mal bei anderen Städten und Gemeinden in der Nähe zu recherchieren, was sie Hausbauenden und -kaufenden anbieten. Auskunft über Höhe und Voraussetzungen der Förderung bekommen Interessierte zum Beispiel bei der zuständigen Gemeinde.
Zukünftige Hausbesitzer und -besitzerinnen sollten jedoch darauf achten, die Fördergelder schon vor dem Beginn der Baumaßnahme oder dem Immobilienkauf zu beantragen, so können sie sichergehen, dass sie diese auch wirklich erhalten. Wer sich rechtzeitig um solche Förderungen kümmert, der profitiert grundsätzlich von den knappen Ressourcen der Städte und Gemeinden.
Die einzelnen Bundesländer bieten mit ihren Landesbanken zusätzlich zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse für Modernisierungen und Co. Die Förderungen unterscheiden sich dabei je Bundesland und fokussieren sich größtenteils auf die Förderung von Familien mit Kindern. Deswegen gibt es für bundeslandeigene Förderungen in der Regel Einkommensgrenzen, eine bestimmte Anzahl an Kindern usw. als Voraussetzung für die Förderung.
Darüber hinaus können Hausbesitzer und -besitzerinnen zum Beispiel bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen oder beim Denkmalschutz von Förderungen profitieren. Für die Modernisierung von denkmalgeschützten Immobilien können Hausbesitzer und -besitzerinnen neun Prozent der Modernisierungskosten über 10 Jahre bei der Steuer geltend machen. Dazu gibt es weitere Voraussetzungen zu beachten. Auch hier gilt, wer sich ein älteres Haus kauft und es energieeffizient saniert, hat in der Regel gute Chancen auf eine Förderung durch die Bundesländer.
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