Aktuelle Zahlen zeigen, der Bau von Fertighäusern liegt auch 2022 weiter im Trend. Viele Bauherren und -herrinnen sind in Zeiten von Baustoffknappheit, Fachkräftemangel und Co. froh, wenn das Haus fertig auf dem Grundstück steht. Allerdings entscheiden sich auch immer mehr Hausbauende dafür, auch beim Fertighausbau selbst Hand anzulegen. Was du vor dem Bau eines Fertighaus allgemein beachten solltest, erfährst du hier.
Das fertige Traumhaus ist schon ausgewählt, nur das passende Grundstück fehlt noch? Auch wenn Bauherren und -herrinnen es kaum abwarten können, im Kopf ihr Haus zu gestalten und einzurichten, lautet das Motto: Erst das Grundstück, dann das Haus.
Und das hat seine Gründe: Wer sich schon vor dem Grundstückskauf für ein Haus entscheidet, der kann womöglich durch die baurechtlichen Vorgaben an der Verwirklichung des Traums gehindert werden.
Hausbauende müssen sich bei nahezu jedem Grundstück an die Gestaltungen im Bebauungsplan halten. Dieser schreibt teilweise vor, wie viele Geschosse gebaut werden dürfen oder welche Dachform zu wählen ist. Haben Bauherren und -herrinnen sich bereits für ein Fertighausmodell entschieden oder es womöglich schon gekauft, dann kann es sein, dass dieses nicht auf dem Grundstück überhaupt nicht gebaut werden darf. Diesen Fehler sollten angehende Fertighausbesitzer und -besitzerinnen in jedem Fall vermeiden.
Die Wunschvorstellung eines jeden Bauenden ist es, dass Haus schnell und unkompliziert fertigzustellen.
Für viele Bauherren und -herrinnen ist die kurze Bauzeit eines Fertighauses der Grund für ihre Entscheidung. Die Bauzeit für den Rohbau des Fertighauses beträgt tatsächlich nur wenige Tage, allerdings vergessen Fertighausbauende oftmals, dass das Haus vorgefertigt werden muss. Häufig ist es so, dass Fertighaushersteller über Monate hinweg ausgelastet sind, sodass angehende Hausbesitzer und -besitzerinnen mit längeren Wartezeiten rechnen müssen. Vor allem zu Zeiten von mangelnden Baustoffen kann sich die Fertigungszeit zusätzlich verlängern. Genau wie beim Bau eines Massiv- oder Architektenhauses müssen Bauende auch die Bearbeitungszeit für die Einholung von Genehmigungen und Co. einplanen. Darüber hinaus müssen vor endgültigem Einzug natürlich auch die Arbeiten im Innenausbau übernommen werden. Je nachdem, wie viel Eigenleistung investiert werden sollen, können diese Arbeiten mehr oder weniger Zeit einnehmen.
Der Einzug ins Fertighaus kann, aber muss nicht schneller erfolgen. Darüber sollten sich Hausbauende im Klaren sein.
Damit es mit dem Fertighaus klappt, sind hier wertvolle Tipps für das individuelle Bauprojekt. Angehende Fertighausbesitzer und -besitzerinnen sollten – wie alle anderen Bauherren und -herrinnen − keine überstürzten Entscheidungen treffen, sich ausreichend beraten lassen und mehrere Angebote einholen, um den besten Preis zu bestimmen. Dann sollte dem fertigen Traumhaus nichts mehr im Wege stehen.
Ist das Grundstück für das Haus gefunden und die Gegebenheiten vor Ort laut Bebauungsplan überprüft, müssen sich Bauherren und -herrinnen noch Gedanken darüber machen, was sie sich für ihr Haus wünschen bzw. was baurechtlich dann möglich ist. Mit den eigenen konkreten Vorstellungen und den restlichen Informationen können sich Hausbauende auf die Suche nach dem passenden Fertighausanbieter machen.
Wissen die zukünftigen Hausbesitzer und -besitzerinnen von vorneherein, dass sie ein Grundstück mit schwierigem Schnitt haben oder dass sie besondere Gestaltungswünsche haben, lohnt es sich, einen Fertighaus-Anbieter auszuwählen, der sich mit solchen Gegebenheiten auskennt und ihnen ein passgenaues Angebot erstellen kann.
Mittlerweile gibt es auf dem Markt zahlreiche Anbieter, die viele verschiedene Modelle und Angebote bereitstellen. Bei Sonderwünschen lohnt es sich deswegen, nach solchen zu suchen, die flexiblere Möglichkeiten bieten oder deren Standards vielfältiger sind als bei anderen.
Bevor Bauherren und -herrinnen den Fertighausvertrag unterzeichnen, sollten sie alle Inhalte noch einmal überprüfen. Den Vertrag direkt vor Ort zu unterzeichnen, ist in den meisten Fällen keine gute Idee. Teilweise werden in solchen Verträgen für Hausbauende unklare Formulierungen verwendet, die unter anderem weitere Kosten oder Aufwand verursachen. Das Wort „schlüsselfertig“ wird zum Beispiel bei allen Fertighausanbietern unterschiedlich genutzt.
Bei manchen bedeutet es, dass Hausbauende noch die Maler- und Tapezierarbeiten durchführen müssen, bei anderen zum Beispiel, dass das Haus komplett fertiggestellt ist. Auch die Formulierung „bauseits gestellt“ heißt in vielen Fällen nichts Gutes für den Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin. Hier muss die auftraggebende Person nämlich dafür sorgen, dass das Baumaterial gekauft und auf der Baustelle bereitgestellt wird.
Wer einen Experten oder eine Expertin zurate zieht, der kann sich sicher sein, dass alle Formalitäten und Inhalte so sind, wie Mann oder Frau es sich vorgestellt hat.
Nur den Preis für das Fertighaus ins Budget einkalkulieren? Keine gute Idee für angehende Hausbesitzer und -besitzerinnen, denn es kommen noch weitere Kosten hinzu, die das Hausbaubudget erheblich schmälern können. In der Regel müssen Hausbauende zusätzlich zum Kaufpreis die Kosten für die Bodenplatte bzw. einen Keller einplanen. Außerdem kommen die Erschließungskosten für das Grundstück dazu. Sofern es bereits erschlossen ist, muss der Strom- und Wasseranschluss des Hauses erfolgen. Und damit nicht genug: Baugenehmigungen müssen eingeholt, Bodengutachten erstellt und Versicherungen abgeschlossen werden − hier zahlen Bauherren und -herrinnen extra. Diese Kosten nicht einzurechnen, kann für das Projekt schwerwiegende Folgen haben.
Hausbauende, die kein Standard-Fertighaus bauen wollen, müssen auch die Mehrkosten für Sonderwünsche und Co. berücksichtigen. Die sollten schon im Vorfeld feststehen und als Kalkulationsgrundlage für die Gesamtkosten dienen.
Zu jedem Hausbauprojekt gehört auch die Überprüfung von möglichen Baumängeln, Schäden und Co. Diese sind leider auch im Fertighausbau nicht unüblich, weswegen Fertighauskaufende schon vor der Abnahme ein besonderes Augenmerk auf potenzielle Mängel legen sollten. Im besten Fall wird gemeinsam mit einem Sachverständigen bzw. einer Sachverständigen eine Ortsbegehung gemacht, in der alle problematischen Stellen festgehalten werden. Damit können Bauende dann zum verantwortlichen Fertighaus-Anbieter, der muss bei eigenes verschuldeten Mängeln nachbessern oder seine Unschuld beweisen. So liegt die Beweislast nicht mehr auf den Bauherren und -herrinnen, sondern beim Fertighaus-Anbieter. Darüber hinaus bleiben Hausbauende bei nicht eigenem Verschulden grundsätzlich nicht auf den Kosten für die Nachbesserung sitzen, da sie diese in der gültigen Gewährleistungsfrist offengelegt haben.
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