Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.
Im ersten Quartal des Jahres stand es schlecht um die Förderungen für das Wohneigentum. Innerhalb kürzester Zeit waren die Fördertöpfe der KfW ausgeschöpft und für viele Hausbauende war der Traum des Eigenheims geplatzt. Nun möchte Bundesministerin Klara Geywitz laut der waz nachbessern. Das soll insbesondere Familien mit kleinerem Einkommen zugutekommen.
Im nächsten April soll es für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen eine neue Förderung geben, die sie unterstützt, sich den Traum des Eigenheims auch in diesen Zeiten zu erfüllen. Es werden diejenigen Familien gefördert, deren zu versteuerndes Brutto-Jahreseinkommen die Höhe von 60.000 Euro nicht überschreite, heißt es im Bericht der waz. Jedes weitere Kind bedeutet eine Erhöhung der Fördergrenze um 10.000 Euro. Familien würden so einen zinsgünstigen Kredit durch die Förderbank KfW erhalten. Geywitz erklärte gegenüber der waz: „Familien mit kleinen und mittleren Einkommen haben es angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und der Preissteigerungen beim Baumaterial besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum für sich zu schaffen“. Deswegen soll besonders diese Zielgruppe davon profitieren. Allerdings werden auch Fördergelder für Privatpersonen mit einem Brutto-Einkommen über 60.000 Euro bereitgestellt sowie für weitere Gruppen.
Obwohl das Baukindergeld, welches Familien mit Kindern von 2018 bis März 2021 beantragen konnten, innerhalb der Bundesregierung für viel Diskussionen sorgte, war zunächst eine Fortführung nicht ausgeschlossen. Jetzt äußerte das Bundesministerium jedoch, dass es kein neues Baukindergeld geben wird. Die Lösung mit zinsgünstigen Krediten sei die bessere Maßnahme.
Nach Angaben der waz konnte eine Familie mit drei Kindern durch die Beantragung des Baukindergeldes einen Zuschuss von bis zu 36.000 Euro für das Eigenheim erhalten. Die Maßnahme geriet allerdings in die Kritik, da Grüne, FDP und Linke davon ausgingen, dass die Förderung nicht bei den Familien ankommen würde, sondern nur für Preissteigerungen gesorgt hätte. Eine Studie des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) kam im Mai jedoch zu einem anderen Entschluss: Das Baukindergeld habe genau die Zielgruppe erreicht.
650 Millionen Euro sollen nach Angaben der waz zur Verfügung gestellt werden. Dabei sollen jedoch nicht nur private Gebäude gefördert werden, sondern auch Nichtwohngebäude, d.h. auch Unternehmen und Wohnungskonzerne sowie weitere Gruppen profitieren von dem Angebot.
In der waz heißt es, dass die Gelder in jährlicher Höhe von einer Milliarde Euro, finanziert durch den Klima- und Transformationsfond, durch die strengeren Standards im Neubau dieses Mal reichen sollen.
Quelle: Immobilien: Familien sollen Geld für Hausbau erhalten - waz.de
Per Handschlag einen Vertrag, egal um welche Bauleistung es ging, war früher gang und gäbe. In diesen Zeiten konnte Mann oder Frau sich noch auf das ehrbare Wort des Handwerkers verlassen. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät dazu, Abmachungen per Handschlag lieber sein zu lassen. Im Streitfall müssen die Vertragspartner dann glaubhaft belegen, was wirklich mündlich vereinbart worden ist. Und das gestaltet sich in einem Großteil der Fälle als schwierig. Experten des Verbandes erklären deswegen auf der Homepage: “Am besten wird für jede Partei ein gleichlautender Text verfasst und alle Exemplare von jedem der Vertragspartner eigenhändig unterschrieben. Eventuelle Diskussionen können dann in Zukunft durch einen Blick in den Vertragstext schnell beendet werden.”
Quelle: VPB - unabhängige Bauberatung für Bauherren und Immobilienbesitzer
Festpreisgarantien gehören im Neubau bei Verträgen mit Bauunternehmen schon lange zum Standard. Aktuell gibt es laut rbb (Rundfunk Berlin-Brandenburg) Recherchen jedoch immer mehr Baufirmen, die aufgrund von gestiegenen Kosten für Baustoffe, Schwierigkeiten bei der Beschaffung oder anderen Ursachen nachträglich höhere Preise von ihrer Kundschaft verlangen. Im rbb Verbrauchermagazin SUPER.Markt, das am 26.09.2022 erschienen ist, wird auf diese Problematik eingegangen.
Dabei handelt es sich um Steigerungen von bis zu über zehn 10 Prozent der vorher festgelegten Summe. Das werde laut rbb mit einem Preisanpassungsschreiben an die Kunden und Kundinnen herangetragen, in dem auf die nicht kalkulierbaren Preissteigerungen in der Baubranche, als Ursache zum Beispiel der Ukraine-Krieg, hingewiesen wird. Während der Vertragsgestaltung sei dieser nicht absehbar gewesen.
Rechtsanwalt Wendelin Monz kennt das Problem: In seiner Kanzlei berät er einige Verbraucher und Verbraucherinnen zu diesem Thema. Er legt Betroffenen nahe: "Wenn Verbraucher ein solches Preiserhöhungsschreiben bekommen, müssen sie als erstes klären lassen, ob der Anspruch der Baufirma besteht oder nicht. Dann muss man sich als nächstes überlegen: wie viel Streit mit der Baufirma kann man sich wirtschaftlich leisten oder will man sich auch leisten? Denn klar ist: in der Regel will der Verbraucher, dass das Haus möglichst schnell fertig wird." Im besten Fall lassen sich betroffene Verbraucher und Verbraucherinnen beraten und finden gemeinsam mit dem Bauunternehmen eine Lösung, die beide Seiten zufrieden stellt. Denn das sei laut dem Rechtsanwalt die praktikablere Option.
Die Frage, ob es rechtens ist, nachträgliche Preissteigerungen in Bauverträgen mit Privatpersonen weiterzugeben, obwohl vermeintliche Pauschal- oder Festpreise vereinbart worden sind, ist nicht eindeutig. Teilweise lassen die Verträge Schlupflöcher zu. Dem rbb liegt unter anderem ein Fall vor, in dem sich der Hersteller nicht auf die Vertragsgrundlage bezieht, sondern auf den Paragrafen 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches, bei dem es um die Störung der Geschäftsgrundlage geht.
Als Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht erklärt Claudia Stoldt im Interview mit rbb: “Paragraf 313 BGB bedeutet: wenn sich nach Vertragsabschluss Umstände schwerwiegend geändert haben, die sich auf diesen Vertrag auswirken, kann ich eine Vertragsanpassung verlangen. Grundsätzlich ist es erstmal richtig, wenn die Firma sagt, dass sich nach Vertragsabschluss schwerwiegende Umstände geändert haben. Das sind einmal die Beschaffungsprobleme bei Materialien und das zweite die extrem steigenden Kosten."
Wendelin Monz, Experte des Bauherren-Schutzbundes, setzt dagegen: "Die Preise sind deutlich gestiegen, aber das geht eben noch nicht so weit, dass man schon von einer Störung der Geschäftsgrundlage nach Paragraf 313 BGB sprechen könnte. Sondern im Moment ist es noch so, dass die Firmen eben gebunden sind an die Preise. Und dieses Risiko haben sie eben mit dem Festpreis übernommen."
Anmerkung von hausbaukurs.de: Interessierte können sich die Folge in der Mediathek unter Bauvertrag: wenig erbaulich | rbb (rbb-online.de) anschauen.
Quelle: rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT: Bei Hausbau höhere Kosten trotz Festpreisgarantie | Presseportal
(Disclaimer: Diese Informationen erfolgen nicht im Rahmen eines konkreten Vertragsverhältnisses. Die The Good Home UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der zur Verfügung gestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die The Good Home UG (haftungsbeschränkt) sind grundsätzlich ausgeschlossen.)
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