Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.
Im neuen Jahr setzt sich der Trend zu höheren Immobilienkrediten fort. Laut Angaben des Kreditvermittlers Dr. Klein stieg im März die im Durchschnitt aufgenommene Darlehenssumme auf 299.000 Euro an, was den höchsten Wert seit August 2022 darstellt.
Michael Neumann als Vorstand von Dr. Klein sagt dazu: "Die momentane Seitwärtsbewegung der Bauzinsen, die seit November 2022 gesunkene und nun recht stabile Inflation sowie die bis Mitte 2023 gesunkenen - und bislang vielerorts noch nicht wieder angestiegenen - Immobilienpreise sorgen für eine bessere Leistbarkeit bei Käufern und eine Wiederbelebung des Marktes.”
Es sei ein Trend zu beobachten, dass aus den steigenden Darlehenssummen eine geringere Tilgungsrate pro Monat folgt. Laut Dr. Klein-Vorstand Neumann bezahlen Darlehensnehmer:innen im März eine anfängliche Tilgung für die Zurückzahlung des Darlehens in Höhe von 1,78 Prozent. Erstmals seit Oktober 2023 liegt die Zahl wieder unter der 1,8-Prozent-Marke.
Kreditnehmer:innen haben so zwar weniger monatliche Kosten, nehmen aber in Kauf, dass sie ihren Kredit länger abbezahlen müssen, was wiederum mit einer höheren Zinsbelastung verbunden ist.
Die Zinsbindung sei laut Finanzdienstleister unverändert. Seit Ende des letzten Jahres liege die durchschnittliche Zinsbindung unverändert bei circa elf Jahren und zwei Monaten. Neumann erklärt: “Grundsätzlich entscheiden sich Kreditnehmer in Deutschland bei der Finanzierung ihres Eigenheims für Planungssicherheit und eher lange Zinsfestschreibungen.”
Quelle: Immer höhere Immobilienkredite | tagesschau.de
Angesichts steigender Unternehmenspleiten im Baugewerbe rät der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) Betroffenen, nicht überstürzt zu handeln. In dieser schwierigen Situation birgt jede vermeintlich schnelle Lösung weitere Risiken, die gründlich bedacht werden müssen. Nur durch eine detaillierte rechtliche Überprüfung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten können Verbraucher:innen den Ausweg aus einer Insolvenz finden.
Wenn Unternehmen insolvent gehen, erhalten Kund:innen oft Aufhebungsverträge zur Abwicklung. Bauherr:innen sollten diese Verträge auf keinen Fall ohne Überprüfung durch einen Fachanwalt unterschreiben. Der Geschäftsführer des BSB, Florian, Becker, erklärt: „Vorsicht ist zunächst immer geboten. Denn der Vertrag berücksichtigt zumeist einseitig die Interessen des Unternehmens.” Teilweise sei es eine bessere Option, selbst zu handeln und sich um eine alternative Baufirma zur Fortsetzung der Bauarbeiten umzuschauen. "Um den Vertrag kündigen zu können, ist es wichtig, die insolvente Baufirma in Verzug zu setzen. Ziel ist es, schnell die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung zu erwirken”, so Becker.
Kund:innen insolventer Baufirmen entsteht ein hohes Risiko, sofern sie Vereinbarungen unterschreiben, die die Fortführungen der Bauarbeiten unter veränderten Bedingungen betreffen. „In solchen Fällen ist äußerste Vorsicht geboten, da die Bauherren oft auf wichtige Ansprüche verzichten sollen. Es ist wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen”, warnt Becker. Es könne passieren, dass die Betroffenen sich beispielsweise darauf einlassen, generelle Nachzahlungen in ungewisser Höhe zu leisten oder dass sie intransparenten Fertigstellungsfristen zustimmen.
Der Bauherren-Schutzbund (BSB) empfiehlt grundsätzlich Bauherr:innen und allen betroffenen Verbraucher:innen, bei Anzeichen für eine Insolvenz oder im Falle einer Firmenpleite sofort rechtliche Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Bau- und Architektenrecht zu suchen. Nur auf diese Weise können sie effektiv ihre Rechte schützen und eine geeignete Lösung finden. Zusätzlich bietet der BSB einen Online-Ratgeber an, der die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Insolvenz behandelt und Hinweise zu möglichen Handlungsoptionen gibt.
Im Februar 2024 wurden in Deutschland laut vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) insgesamt 18.200 Wohnungen genehmigt. Das entspricht einem Rückgang von 18,3 % oder 4.100 Baugenehmigungen im Vergleich zum Februar 2023. Im Vergleich zum Februar 2022 ist die Anzahl der Baugenehmigungen sogar um 35,1 % oder 9.900 Wohnungen gesunken. Diese Zahlen umfassen sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden.
Im Zeitraum von Januar bis Februar 2024 wurden insgesamt 28.200 Wohnungen in neu zu errichtenden Wohngebäuden genehmigt. Das entspricht einem Rückgang von 24,9 % oder 9.300 Wohnungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dabei sank die Anzahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 35,1 % (-3.300) auf 6.100. Die Genehmigungen für Zweifamilienhäuser gingen um 15,4 % (-400) auf 2.200 zurück. Auch bei den Mehrfamilienhäusern, der am häufigsten genehmigten Gebäudeart, gab es einen deutlichen Rückgang. Die Anzahl der genehmigten Wohnungen sank um 21,5 % (-5.100) auf 18.600.
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