Arbeitssicherheit und -schutz beim Hausbau
7/12/2023

Arbeitssicherheit und -schutz beim Hausbau: Was Bauherr:innen wissen müssen

Damit die Sicherheit aller auf dem Bau Beteiligten gewährleistet ist, musst du als Bauherr:in verschiedene Maßnahmen ergreifen und zuverlässig deinen Pflichten nachkommen. Die Regeln zum sogenannten Arbeitsschutz auf deiner Baustelle findest du u.a. in Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln. Wir klären dich über die wichtigsten Pflichten und Maßnahmen zum Arbeitsschutz in deinem Hausbauprojekt auf. 

Warum ist Arbeitsschutz für mich als private:n Bauherr:in wichtig?

Insbesondere, wenn du viel auf deinem Bau in Eigenleistung erledigst, ist es wichtig, sich mit dem Arbeitsschutz- bzw. der -sicherheit auseinanderzusetzen. Bei der Planung und Realisierung eines jeden Eigenheimbaus müssen immer geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Arbeitsunfälle zu verhindern und alle potenziellen Gefahrenquellen zu beseitigen. 

Baustellen bergen nämlich zahlreiche potenzielle Risiken und Gefahren, darunter herabfallende Gegenstände, Stolpergefahren und vieles mehr. Daher ist es grundlegend, dass alle am Bau Beteiligten ausreichend informiert und unterwiesen sind, um diese Risiken zu identifizieren und zu vermeiden.

Um auf deiner Baustelle Unfälle und Verletzungen zu umgehen, existieren klare Gesetze und Vorschriften, an die du dich halten musst. Als Bauherr:in kannst du aktiv dazu beitragen, dass deine Baustelle sicher und gefahrenfrei ist. Bereits einfache Maßnahmen wie das Tragen von Schutzkleidung hilft dabei, das Verletzungsrisiko zu minimieren. Diese sollte für dich und deine Bauhelfer:innen zur täglichen Baustellenroutine dazu gehören. 

Achtung: Private Bauhelfer:innen müssen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) versichert werden. 

Welche Gefahrenquellen gibt es auf einer Baustelle?

Wie gefährlich eine bzw. ihre Baustelle ist, wissen nur die wenigsten Bauherr:innen umfassend. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall hat zum Beispiel in ihrer Checkliste mögliche Gefahrenquellen/Belastungen für (Bau-)Dienstleister zusammengefasst. Die Gefahrenquellen können jedoch auch auf private Bauprojekte übertragen werden:

  • Arbeiten, die unzureichend bzw. falsch geplant oder improvisiert werden, 
  • unklare Verantwortlichkeiten
  • Einsatz von mangelhaften Arbeitsmitteln, z.B. defekte Kabel
  • Leitern oder Gerüste nicht ausreichend abgesichert/unvollständig
  • keine Absturzsicherung, z.B. nicht sichere Bodenöffnungen, fehlender Schutz an Treppen, auf Dachflächen
  • Gefahren, die von fehlerhaftem Verhalten mit Werkzeugen und Elektrizität ausgehen
  • (Übermäßiger) Lärm, z. B. durch Baumaschinen 
  • Gefahrstoffeinwirkungen, z. B. durch Staub, verbaute Stoffe wie Asbest usw.
  • nicht ausreichende Beleuchtung, z.B. in Wintermonaten
  • Gefahr durch herabfallende Gegenstände o.Ä.
  • Gefahr durch herumliegende Gegenstände, z.B. Baumaterialien und Werkzeuge
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Welche rechtlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz gibt es?

Egal ob es sich um eine:n private:n Bauherr:in handelt oder ein Unternehmen, es sind viele Vorschriften bezüglich des Arbeitsschutzes einzuhalten. Insbesondere die Baustellenverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften sind für Bauende maßgeblich. Es gibt aber weitere Gesetze, Regeln und Co. zu beachten. 

Baustellenverordnung

Nach der Baustellenverordnung sind Bauherr:innen verpflichtet, Arbeitsschutz- und Gesundheitsvorschriften am Bau zu verbessern. Diese Vorgaben gelten für Bauunternehmen und private Bauherr:innen gleichermaßen. Die Pflichten umfassen 

  • die Umsetzung/Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben, 
  • Behördenmeldungen, 
  • die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators, 
  • die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepts (bei größeren oder riskanten Projekten) und 
  • die Zusammenstellung von Unterlagen. 

Private Bauherr:innen können diese Aufgaben an Dritte wie z.B. ihre:n Architekt:in oder Bauleiter:in delegieren. Allerdings sind sie trotzdem dazu verpflichtet zu prüfen, ob der Dritte diese Aufgaben verantwortungsvoll ausführt. 

Unfallverhütungsvorschriften

DGUV-Vorschriften sind Vorgaben zur Unfallverhütung gemäß § 15 SGB VII. Neben der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" müssen auch staatliche Arbeitsschutzgesetze eingehalten werden. Dies betrifft vor allem Unternehmer:innen, Versicherte und zunehmend Solo-Selbstständige sowie Bauherr:innen, die nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten in Eigenleistung mit Bauhelfer:innen durchführen.

Nach den Unfallverhütungsvorschriften müssen Bauherr:innen z.B. für folgende exemplarische Maßnahmen Sorge tragen: 

  • Anlagen und Verkehrsgefahren: Bevor mit dem Bau begonnen werden darf, muss die Baustelle auf potenzielle Gefahrenquellen hin überprüft werden. 
  • Absturz: Bei einer Höhe von mehr als 1,0 besteht Absturzgefahr. Bauende müssen entsprechend freiliegende Treppenläufe, Wandöffnungen, Verkehrswege ab dieser Mindesthöhe sichern. Es sind weitere Bedingungen zu beachten. 
  • Herabfallende Gegenstände: Bauherr:innen sind dafür verantwortlich, dass Fangnetze, Fanggitter, tragfähige Abdeckungen usw. installiert werden, sofern die Gefahr von herabfallenden Gegenständen besteht. Das gleichzeitige Arbeiten in verschiedenen Geschossen ist nur möglich, wenn entsprechende Schutzvorrichtungen installiert wurden, sodass niemand in den unteren Geschossen verletzt werden kann.
  • Benutzung von Leitern: Nur unter gewissen Umständen dürfen Leitern auf der Baustelle genutzt werden, zum Beispiel dann, wenn das Aufstellen eines Gerüstes nicht möglich ist. Die Verwendung wird dann nochmals eingeschränkt. 

Welche Schutzausrüstung brauche ich auf der Baustelle?

Eine der einfachsten und ersten Maßnahmen, die Bauherr:innen und Helfer:innen bzw. andere am Bau Beteiligte ergreifen können, ist das Tragen der richtigen Schutzausrüstung. Je nach Bereich kann diese jedoch sehr unterschiedlich sein und muss entsprechend der Tätigkeit angepasst werden. Zu der Grundausstattung (kann) gehören: 

  • Sicherheitsschuhe: Spezielle Arbeitsschuhe sind auf Baustellen zwingend erforderlich, sowohl für Architekt:in, Facharbeiter:in als auch für dich als Bauherr:in. Verstärkte Schuhe schützen den Fuß umfassend, und das Obermaterial sowie die Sohle sollten durchtrittsicher sein. Dadurch ist der volle Schutz gewährleistet. 
  • Schutzhelm: Damit alle am Bau Beteiligten vor herabfallenden Teilen geschützt sind, ist ein Schutzhelm zu tragen. 
  • Warn- oder Signalweste: Mit Hilfe der Signal- oder Warnweste sind alle auf der Baustelle, selbst bei Dämmerung, gut sichtbar. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn sich auch Baustellenfahrzeuge auf der Baustelle bewegen. 
  • Handschuhe: Handschuhe dienen beispielsweise beim Schneiden, Schleifen und Co. dem Schutz vor (schweren) Verletzungen. Es gibt verschiedene Modelle für unterschiedliche Anforderungen. 
  • Gehörschutz: Bei besonders lauten Arbeiten wie Bohren, Stemmen oder Ähnlichem ist ein Gehörschutz zu tragen. 
  • Sicherheitsbrille: Durch eine Sicherheitsbrille, zum Beispiel beim Schleifen, kann verhindert werden, dass das Auge durch herumfliegende Späne verletzt wird. 
  • Atemschutzmasken: Beim Lackieren, Malern oder Schleifen kann es sinnvoll sein, einen Atemschutz zu verwenden. Dieser schützt davor, giftige oder gefährliche Stoffe einzuatmen. 
Achtung: Du als Bauherr:in musst dafür Sorge tragen, dass vor allem deine Bauhelfer:innen mit der entsprechenden Schutzausrüstung ausgestattet sind und dass diese auch von ihnen zuverlässig getragen wird. Es liegt in deiner Verantwortung, mit Hilfe geeigneter Schutzausrüstung die Gefahren zu minimieren!

Fazit

Insbesondere Bauherr:innen, die viel in Eigenleistung übernehmen (aber auch alle anderen), sollten sich schon vor dem Hausbau mit dem Arbeitsschutz auf ihrer Baustelle auseinandersetzen. Hier sollten sich Bauende auf jeden Fall an die geltenden Regeln und Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften und der Baustellenverordnung halten. Eine mangelhafte Berücksichtigung oder ein Nicht-Befolgen kann nicht nur hohe Bußgelder nach sich ziehen, sondern im schlimmsten Fall ein Menschenleben gefährden. Wer von Anfang an die häufigsten Gefahrenquellen auf dem Bau kennt, wie zum Beispiel fehlende Absturzsicherungen, unsichere Leitern, lose herumliegendes Werkzeug und so weiter, der kann eben diese Gefahrenquellen bewusster minimieren. 

Außerdem gehört zur Grundausstattung jede:s Bauherr:in die passende Arbeitskleidung mit Helm, Sicherheitsschuhen, -brille und Co. – damit kann bereits manche Verletzung umgangen werden.

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Über den Autor
Sabrina Wallbaum
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Sabrina ist für alle Inhalte auf hausbaukurs.de und auf sozialen Medien zuständig. Neben ihrem Fachwissen als Immobilienkauffrau lässt sie in unsere Ratgebertexte jede Menge Leidenschaft für das Schreiben und Recherchearbeit einfließen, sodass unsere Leser:innen immer genau die Infos rund um ihr Anliegen finden, die sie gerade benötigen.

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