Beim Hausbau greifen viele Gewerke ineinander und auch wenn du viele Eigenleistungen am Bau einbringst, ist es in der Regel unverzichtbar, für bestimmte Gewerke Handwerker:innen oder Bauunternehmen zu beauftragen. Bevor es aber an die eigentliche Beauftragung geht, musst du entsprechende Angebote bei den Expert:innen einholen. Wir erklären dir, was ein Angebot ist, was der Unterschied zum Kostenvoranschlag ist und welche Tipps du beim Angebotscheck beachten solltest.
Ein Angebot von eine:m Handwerker:in oder einem Bauunternehmen stellt eine schriftliche Zusammenstellung aller Leistungen, Kosten und Bedingungen für eine vom Bauenden angeforderte Arbeit bzw. eines ganzen Projektes dar. Mithilfe des Angebots, das wie eine Art Vertragsangebot ist, werden dem Kunden die grundlegenden Details der gewünschten Arbeiten, der Umfang der Leistungen, die voraussichtlichen Kosten und die geplante Projektdauer sowie weitere wichtige Informationen bereitgestellt.
Bauherr:innen können mit dem Angebot als Grundlage in Verhandlung mit den Handwerker:innen oder Bauunternehmen gehen und so gegebenenfalls einen günstigeren Preis erhalten. In der Regel werden mehrere Angebote von unterschiedlichen Handwerker:innen eingeholt und diese miteinander verglichen, um den besten Preis zu erhalten und die Leistungen der Firmen zu überprüfen.
Ein Angebot sollte von Bauherr:innen immer gründlich geprüft werden, bevor sie es annehmen. Insgesamt bietet es für beide Vertragsparteien jedoch Transparenz und Rechtssicherheit.
Hast du eine:n Architekt:in ür dein Hausbauprojekt beauftragt, dann kann diese:r das Angebote einholen übernehmen. Laut der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die die Grundlage eures Vertrages bildet, ist die Leistungsphase 7 “Mitwirkung bei der Vergabe” für u.a. das Einholen und Vergleichen von Angeboten da. Häufig ist es so, dass Architekt:innen bereits mehrere Jahre mit den verschiedensten Handwerker:innen und Bauunternehmen aus verschiedenen Gewerken zusammenarbeiten und oftmals diese dann den Zuschlag erhalten.
Übernimmst du die Angebotseinholung als Bauherr:in selbst, dann bietet dir das ein sehr großes Einsparpotenzial - Wissen und viel Zeit vorausgesetzt. Verschiedene Anbieter zu kontaktieren und Angebote zu vergleichen, kann nämlich sehr zeitaufwendig sein.
Sowohl der Kostenvoranschlag als auch das Angebot sind für Bauherr:innen Begriffe, allerdings wissen viele nicht, worin sich die beiden unterscheiden. Zunächst werden beide Dokumente von Handwerker:innen bzw. Bauunternehmen auf Anfrage der Kund:innen erstellt, um diese über die Kosten und den Leistungsumfang von angefragten Arbeiten oder Projekten zu informieren.
Der Unterschied dabei ist, dass der Kostenvoranschlag lediglich Schätzungen über die voraussichtlichen Kosten der Arbeiten bzw. des Projektes liefert. Er wird auf Grundlage der tagesaktuellen Preise erstellt und bietet einen groben Kostenrahmen. Bauende können den Kostenvoranschlag ohne rechtliche Verpflichtung ablehnen oder zustimmen. Er ist also nicht rechtsverbindlich. Kostenvoranschläge können teilweise kostenpflichtig sein.
Das Angebot hingegen stellt sich als verbindliches Vertragsangebot dar, was für beide Parteien rechtliche Verpflichtungen mit sich bringt. In der Regel ist ein Angebot detaillierter als ein Kostenvoranschlag. Im Angebot werden Leistungen, Kosten, Zahlungsbedingungen und andere vertragliche Elemente aufgeschlüsselt und konkret beschrieben. Wird das Angebot von den Bauenden angenommen, kommt es zu einem rechtlich bindenden Vertrag zwischen den beiden Parteien, welcher die vertraglich vereinbarten Leistungen regelt.
Hier gibt es keine pauschale Antwort: Zunächst muss geschaut werden, mit wem ein Vertrag geschlossen wird und welche Vertragsgrundlage zu Grunde liegt.
Handelt es sich beispielsweise um das Angebot bzw. einen Vertrag mit eine:m Architekt:in, dann ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) die Grundlage für den Vertrag. In diesem Fall gelten die Tabellen sowie die vereinbarten Sätze und Nebenkosten.
Wurde ein Angebot bzw. Vertrag mit einem Bauunternehmen oder eine:m Handwerker:in vereinbart, kann die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)oder das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Vertragsgrundlage bilden. Je nachdem werden mehr oder weniger Abweichungen toleriert. Genaue Prozentsätze oder Summen können hier nicht genannt werden.
Achtung: Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag dürfen laut Bauherren-Schutzbund e.V. die Kosten bei der Endrechnung um bis zu 25 Prozent von denen im Kostenvoranschlag abweichen. Das gilt in der Rechtsprechung als vertretbar.
Bei einigen Punkten im Angebot solltest du lieber zweimal hinschauen und genau prüfen, ob alles deinen Wünschen bzw. Vorgaben entspricht. Wir erklären dir einige Punkte, auf die du achten solltest:
Nicht immer muss das günstigste Angebot auch das beste sein. Teilweise werden in den Angeboten unterschiedliche Angaben gemacht, die die tatsächlichen Kosten höher werden lassen. Deswegen solltest du dir immer mehrere Angebote einholen.
Wer als Bauherr:in gute Angebote erhalten möchte, der sollte beim Angebote einholen selbst mitwirken und mehrere Angebote miteinander vergleichen. Bevor du das vermeintlich günstigste Angebot annimmst, schau lieber noch einmal auf das Kleingedruckte und prüfe das Angebot lieber zweimal, um versteckte Kosten bei der Schlussrechnung zu vermeiden. Bestehe im besten Fall immer auf ein verbindliches Angebot - Das bietet dir die größte Kostensicherheit!
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