Umweltzeichen beim Hausbau: Kategorien & Bedeutung
13/4/2023

Umweltzeichen beim Hausbau: Was bedeuten sie?

Bei der Vielzahl an Bauprodukten und Firmen ist es schwer, den Überblick zu behalten. Umweltzeichen, Siegel und Gütezeichen liefern erste Anhaltspunkte, um verlässliche Produkte zu finden. Auf Bauprodukten können sehr verschiedene Label abgedruckt sein. Aber was bedeuten die einzelnen Label und welche sind für die Auswahl von Bauprodukten aussagekräftig? Wir klären euch in unserer großen Übersicht auf. 

TYP-I-Umweltzeichen: „Umwelt-Label“

Bei den Umweltzeichen wird zwischen drei verschiedenen Typen, die verschiedene Zielgruppen und Anforderungen haben, unterschieden. Die klassischen Umweltsiegel, wie z.B. der Blaue Engel, gehören zu den Typ-I-Umweltzeichen.

Typ-I-Umweltzeichen „Umwelt-Label“ (DIN EN ISO 14024) sind auf private Endverbraucher:innen ausgerichtet und sollen anwenderfreundlich die besonderen Umweltweltqualitäten hervorheben. Umwelt-Label sind auf freiwilliger Basis und sollen auf der einen Seite Firmen anreizen, ihre Produkte umwelt- und gesundheitsfreundlicher zu gestalten, um dann auf der anderen Seite ein gutes Verkaufsargument zu haben. Sie erfordern eine Zertifizierung durch eine dritte unabhängige Institution. Diese Umwelt-Label, die im Sprachgebrauch auch Siegel oder Umweltsiegel genannt werden, gelten für einzelne Produkte.

Für die Zertifizierung müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, die belegen, dass die festgelegten Kriterien eingehalten werden. Manche Umwelt-Label fordern auch Werkbesichtigungen, Probenahmen und Laboruntersuchungen.

Die unterschiedlichen Umwelt-Label sind nicht miteinander vergleichbar, weil sich die Anforderungen teilweise sehr stark voneinander unterscheiden können. Daher sind sie leider auch anfällig für Greenwashing. Da die Zertifizierungen mit Kosten und Aufwand verbunden sind, lassen sich viele Firmen nur von einem Umwelt-Label-Anbieter zertifizieren. Kleine oder ökologische Unternehmen verzichten oft komplett auf Umwelt-Label. Bei Bauprodukten ist ein Problem, dass die Umwelt-Label nur Aussagen über das Einzelprodukt machen und keine Beurteilung von den eingebauten Baustoffen geben können.

TYP-II-Umweltzeichen: „Selbstdeklaration“

Typ-II-Umweltzeichen nach DIN EN ISO 14021 sind Selbstdeklarationen von Produkteigenschaften, wie z.B. „kompostierbar“, „zerlegbar konstruiert“, „recyclingfähig“, „reduzierter Energieverbrauch“ und „nachfüllbar“. Sie sind auch an den Endverbraucher gerichtet und sollen einzelne Umweltaspekte hervorheben, die in der Verantwortung des Herstellers liegen. In der DIN-Norm sind die Anforderungen an solche Aussagen genau geregelt. So sind z.B. unspezifische Aussagen wie z.B. „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ und „ohne Emissionen“ nicht gestattet. Die Aussagen dürfen nicht irreführend sein und müssen begründet bzw. überprüft werden. Es darf nicht übertrieben werden und der Begriff muss eindeutig auf das ganze Produkt oder den betroffenen Teil des Produktes zuordenbar sein. Auch vergleichende Aussagen sind genau geregelt. Z.B. müssen prozentuale Aussagen als absolute Differenz angegeben sein.

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TYP-III-Umweltzeichen „Umwelt-Deklaration“

Typ-III-Umweltzeichen sind keine Bewertung der Produkte, sondern die Bereitstellung von Umweltinformationen nach DIN EN ISO 14025 durch Ökobilanzen. Die Informationen werden unabhängig auf Vollständigkeit überprüft und sind dadurch vergleichbar.

Die Umwelt-Deklarationen sind die Grundlage, um z.B. eine Ökobilanz von einem ganzen Gebäude aufstellen zu können. Dafür werden von jedem Bauprodukt die Umweltdaten in der gleichen Qualität benötigt. Durch das Umweltzeichen wird die Qualität der Daten bescheinigt.

Zu den einzureichenden Unterlagen gehören auch Prüfzeugnisse, Hintergrundberichte und Angaben zur Herstellung. Die Bewertung der Daten findet erst durch die Nutzung in Ökobilanzen bei der Anwendung statt.

Ein Beispiel für eine TYP-III-Umweltzeichen sind die EPDs, die das Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU) herausgibt.

Das IBU ist ein Zusammenschluss von mehr als 200 Unternehmen und Verbänden und erstellt EPDs - Environmental Product Declarations (Typ-III-Umweltzeichen) gemäß der europäischen Norm EN 15804.

Die zertifizierten EPDs enthalten folgende Angaben über die Produkte:

  • Umweltwirkungen auf Basis von Lebenszyklus-Analysen inklusive Aussagen über Energie- und Ressourceneinsatz, Abfallaufkommen, Treibhauseffekte, Versauerung, Überdüngung, Zerstörung der Ozonschicht, Smogbildung, etc.
  • Funktionale und technische Eigenschaften eines Produktes zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit, wie z.B. Angaben zur Druckfestigkeit, Lebensdauer, Wärmedämmung, zum Schallschutz und Emissionsverhalten.
  • Kreislaufwirtschaft und Entsorgung.

Es zertifiziert nur die Vollständigkeit bzw. Qualität der Daten. Im Internet sind verschiedene Datensätze der EPDs frei zugänglich, um die Umwelteinflüsse von einzelnen Baustoffen zu recherchieren.

Übersicht

Folgende Tabelle gibt dir nochmal eine Übersicht über die Unterschiede der verschiedenen Typen von Umweltzeichen:

KriteriumUmweltzeichen Typ I „Umwelt-Label“Umweltzeichen Typ II „Selbstdeklaration“Umweltzeichen Typ III „Umwelt-Deklaration“
Primäre ZielgruppeVerbraucher (z.B. Bauherren)Verbraucher (z.B. Bauherren)Wirtschaftsakteure, z.B. Planer und Auditoren
ZielProduktbewertungProduktbewertungtransparente Informationsbereitstellung
Verwaltung durch Externe DritteJaNeinJa
Unabhängige PrüfungJaNeinJa (intern oder extern – zwingend extern bei an Verbraucher gerichteten Informationen und z.B. bei IBU-EPDs)
InhaltPrüfung auf zuvor vom Zeichengeber festgelegte Kriterienaus Sicht des Anbieters hervorzuhebende umwelt- oder gesundheitsrelevante Eigenschaftenquantifizierte umweltbezogene Informationen
BeispieleBlauer Engel, CSC (Concrete Sustainability Council), Euroblume, FSC (Forest Stewardship Council), natureplusDrei-Pfeile-Symbol, diverse Verbandssiegel (z.B. Demeter)Umwelt-Produktdeklarationen

Quelle: IBU- Umweltzeichen https://ibu-epd.com/umweltzeichen/

Abgrenzung zu anderen Kennzeichnungen

Die vorgestellten Umweltzeichen sind freiwillige Maßnahmen. Es gibt aber auch gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungen und weitere Kennzeichen im Produkt- und Dienstleistungsbereich.

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung ist das Konformitätszeichen der EU (es ist kein Gütesiegel), bestätigt die Einhaltung von Anforderungen zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz und die Umsetzung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Kennzeichnung ist verpflichtend für alle Produkte, die gesetzlich geregelt sind, aber die Hersteller bringen das Zeichen selbst an. Durch die vierstellige Kennnummer ist erkennbar, dass das Produkt von einer autorisierten Prüfstelle überprüft wurde.

Mithilfe der CE-Kennzeichnung erkennen Verbraucher:innen, dass das Produkt den Normen der EU entspricht.
Mithilfe der CE-Kennzeichnung erkennen Verbraucher:innen, dass das Produkt den Normen der EU entspricht.

Kennzeichnung des Energieverbrauchs

Alle Haushaltsgeräte, wie z.B. Kühlschränke und Waschmaschinen, aber auch Bildschirme müssen in der EU eine Kennzeichnung des Energieverbrauches tragen. Diese zeigen anhand von Buchstaben den Energieverbrauch an. Dabei ist A der niedrigste Energieverbrauch und G der höchste. Die Werte für die einzelnen Energieeffizienzklassen sind für jede Produktklasse individuell festgelegt, wobei bei der Einführung 2021 die Klasse A so niedrig angesetzt wurde, dass diese von noch keinem Gerät zu Anfang erfüllt wird.

Kennzeichnung von Gefahrenstoffen

Seit 2009 gilt in der EU die CLP-Verordnung, die das Global Harmonisierte System (GHS) der Gefahrenkennzeichnung einführt, welches von den Vereinten Nationen entwickelt wurde. Damit die Gefahren, die von einem Produkt ausgehen, in allen Ländern bzw. Sprachen gleich gut verstanden werden, wurden neun Gefahrenpiktogramme eingeführt. Die Kennzeichen müssen gut sichtbar auf betroffenen Produkten angebracht werden.

Gütezeichen

Neben den Typ-I-Umweltzeichen gibt es noch sogenannte Gütezeichen. Diese Kennzeichnung erfolgt nach festgelegten Qualitätskriterien, die durch die RAL, Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. überwacht und vergeben werden. Der Unterschied zu den Umweltzeichen, die i.d.R. von einem Institut entwickelt wurden, ist, dass die Anforderungen gemeinsam von Herstellern, Anbietern, Handel, Verbrauchern, Prüfinstituten und auch Behörden festgelegt werden. Dadurch entstehen Gütegemeinschaften, die Produkte mit den gleichen Qualitäten auf dem Markt vertreiben und sich alle an die gleichen Anforderungen halten.

Unter dem Dach der RAL findet man verschiedene Gütezeichen für Produkte und weitere Dienstleistungen. Es gibt ca. 160 RAL Gütezeichen (pro Produktart oder Leistungskategorie eins) und den 130 Gütegemeinschaften gehören ca. 9.000 Unternehmen an.

Beispiele für RAL Gütezeichen:

  • RAL 695 Gütezeichen für Fenster
  • RAL 426 Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen
  • RAL GZ 430 Möbel
  • RAL 479 RAL Gütezeichen für Tapeten

Beispiele für Gütegemeinschaften:

  • Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V.
  • Gütegemeinschaft Blockhausbau e.V.
  • Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF)
  • Gütegemeinschaft Holzbau-Ausbau-Dachbau e.V.

RAL Umwelt ist die Vergabestelle für den Blauen Engel und das Europäische Umweltzeichen. RAL ist auch für die Vergabe und Überwachung des Testlogos Stiftung Warentest verantwortlich.

Giscodes

Giscodes (Gefahrstoff-Informations-System-Code) ist ein Klassifizierungssystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), um Produkte mit vergleichbarer Gesundheitsgefährdung in Gruppen zusammenzufassen. Die Codierung ist in Herstellerinformationen wie Sicherheitsdatenblättern, Technischen Merkblättern und auf Gebindeetiketten aufgebracht und entspricht identischen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Das heißt im Umkehrschluss, dass von Produkten, die mit einem Giscodes versehen sind, Gesundheitsgefahren ausgehen. Diese werden aber auf die Verarbeitung bezogen und lassen nur indirekte Schlüsse für die Wohngesundheit zu. 

GISCODE-Beispiele

  • M-GP03 – Grundanstrichstoff, pigmentiert, lösemittelverdünnbar, aromatenarm
  • ZP1 – Produkte zementhaltig, chromatarm
  • PU20 – PU-Systeme, lösemittelhaltig
  • M-LW01 – Dispersionslackfarbe
  • M-DF01 – Dispersionsfarbe, lösemittelfrei
Über den Autor
Dipl. Ing. Ester Karl
Bauingenieurin & Autorin
Als Bauingenieurin & Bauphilosophin setzt sich Ester für die Themen Nachhaltigkeit & wohngesundes Bauen ein.

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