Der „Grundriss-Check“ ist ein Beratungsangebot der Eich Architekten, das sich auf die gestalterische und funktionale Bewertung von Grundrissplänen für Neubauten bezieht.
Der Check umfasst:
Die angebotene Leistung ist eine vorläufige und unverbindliche Einschätzung, basierend auf den übermittelten Informationen.
Es findet keine detaillierte Ausführungs-, Genehmigungs- oder Bauplanung statt. Die Hinweise dienen ausschließlich als Orientierungshilfe zur Optimierung des Grundrisses und stellen keine Planungs- oder Ausführungsplanung dar.
Im Rahmen des Grundriss-Checks werden keine Aussagen zu folgenden Aspekten getroffen:
Auch eine Prüfung der baurechtlichen Umsetzbarkeit erfolgt nicht. Der Grundriss-Check ersetzt keine Planung durch Architekt:innen, Statiker:innen oder Fachplaner:innen.
Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt auf eigene Verantwortung des Bauherrn bzw. der Bauherrin.
Eine Haftung für:
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Es wird keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Realisierbarkeit oder technische Tauglichkeit übernommen. Die Vorschläge ersetzen keine persönliche Beratung durch Architekt:innen, Fachplaner:innen oder Behörden.
Der Grundriss-Check ist eine abgeschlossene Einzelleistung. Weitere Rückfragen oder Folgeberatungen sind nicht enthalten.
Für weiterführende Leistungen stehen wir gern im Rahmen gesonderter Vereinbarungen zur Verfügung – sprich uns einfach an.
Wir behalten uns das Recht vor, Unterlagen abzulehnen, insbesondere wenn:
In diesem Fall informieren wir dich zeitnah. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet, sofern keine Bearbeitung erfolgt ist.
Alle im Rahmen des Checks erstellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Eich Architekten erlaubt.
Eingereichte Unterlagen und personenbezogene Daten werden vertraulich und gemäß Datenschutzgesetzen behandelt – ausschließlich zur Leistungserbringung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck möglichst nahekommt.
Stand: Mai 2025
Für Rückfragen oder weiterführende Beratung:
Eich Architekten – Wir beraten dich gerne.