Hausbau: News und Trends KW 3
22/1/2024

Hausbaunews KW 3 (15.01.2024 - 21.01.2024) 

Aktuelle Nachrichten aus der Bau- und Immobilienbranche mit Informationen und Trends für Bauende und alle, die es noch werden wollen.

Baugenehmigungen gehen weiter zurück

Die Anzahl der Baugenehmigungen ging am Ende des vorangegangenen Jahres weiter zurück. Bis zum Ende des Monats November wurden ungefähr 238.500 Wohnungen genehmigt. Dies stellt einen Rückgang um 25,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum dar, wie am Donnerstag vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden bekannt gegeben wurde. Klara Geywitz, Bauministerin, äußerte vor kurzem, dass sie basierend auf einem Expertengutachten mit etwa 270.000 abgeschlossenen neuen Wohnungen im Jahr 2023 rechne.

Im November erhielt der Bau von 20.200 Wohnungen die Genehmigung, wie vom Statistikamt berichtet wurde. Dies bedeutet einen Rückgang um 16,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Die Genehmigungszahlen verzeichnen seit mehreren Monaten zweistellige Rückgänge.

"Die neuen Baugenehmigungszahlen läuten erneut keine Trendwende ein, auch wenn die Veränderungsraten zum Vorjahr nicht mehr so hoch ausfallen", so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Deutsches Baugewerbe Felix Pakleppa. "Damit gilt weiterhin höchste Alarmstufe im Wohnungsbau."

Von Jahresbeginn bis zum Ende des Novembers verzeichneten Ein- und Zweifamilienhäuser einen besonders starken Rückgang. Es wurden 38,6 Prozent weniger Einfamilienhäusern genehmigt und 49,2 Prozent weniger Baugenehmigungen für Zweifamilienhäuser erteilt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sanken die Genehmigungen für Mehrfamilienhäuser um 23,8 Prozent.

Die Ursachen für den Rückgang liegen in den gestiegenen Bauzinsen und den erhöhten Baukosten. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie erklärte, dass zwar ein leichter Rückgang der Baukosten im neuen Jahr erwartet werde, was sich bereits gegen Ende des Jahres 2023 zeigte. Dennoch blieben die Kosten im langfristigen Vergleich weiterhin hoch, auch aufgrund zahlreicher behördlicher Auflagen und Vorschriften.

Axel Gedaschko, der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, betonte angesichts der Monat für Monat weiter sinkenden Baugenehmigungszahlen die deutliche Krise im Wohnungsbau. Er warnte davor, dass der Wohnungsmangel für Jahre hinweg zu einem Keil in der Gesellschaft werden könnte, wenn die Bundesregierung nicht sofort handelt und insbesondere die Bedingungen für den bezahlbaren Wohnungsbau spürbar verbessert.

Die Ampel-Regierung hatte das Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen, darunter 100.000 Sozialwohnungen. Im Jahr 2022 wurden 295.300 Wohnungen fertiggestellt.

Quelle: Immobilienkrise: Baugenehmigungen gehen weiter bergab (t-online.de)

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BFH: Keine Einkommensteuer bei geerbter Immobilie

Deutschlands oberstes Finanzgericht erfreut mit seiner neuesten Rechtsprechung womöglich tausende Immobilienerb:innen: Wer als Erbengemeinschaft eine Immobilie im Nachlass erhält, muss dafür keine Einkommensteuer zahlen. Dies wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am vergangenen Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden.

Durch die Änderung wurde die bisherige Rechtsprechung des BFH revidiert und auch die bis dato gültige Praxis der Steuerverwaltung korrigiert. 

Der zugrundeliegende Fall: Ein Mann erbte 2015 gemeinsam mit deren zwei Kindern die Immobilie einer Frau. Die Auflösung der Erbengemeinschaft erfolgte dann 2017. Durch einen Zwischenschritt mittels dritter Person übernahm der Mann den gesamten Besitz, um ihn Anfang 2018 zu veräußern.

Das Finanzamt bestand auf die Zahlung der Einkommensteuer, da die Beamten davon ausgingen, dass der Mann einen Teil des Besitzes gekauft hatte. Die Rechtsgrundlage war die Vorschrift für "private Veräußerungsgeschäfte": Einkommenssteuer muss gezahlt werden, wenn Käufer:innen von Immobilien diese zehn Jahre nach dem Kauf weiter veräußern. 

Im Jahr 2021 unterlag der Mann vor dem Finanzgericht München in der ersten Instanz. Der neunte Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) gelangte nun zu der Feststellung, dass die Übernahme des Erbteils der beiden Kinder nicht als gewöhnlicher Immobilienkauf betrachtet wird. Daher findet die entsprechende Vorschrift in diesem Fall keine Anwendung.

Quelle: Bundesfinanzgericht kippt Einkommensteuer auf geerbte Immobilien - FOCUS online

WiWo kürt beste Bauspartarife 

Die Anfrage nach Bausparverträgen hat deutlich zugenommen. Christian König, der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen (VDPB), erklärt: „Wir haben 2023 auf hohem Niveau nochmals zulegen können.” Im Jahr 2022 schlossen die privaten Bausparkassen etwa 895.000 Verträge ab, die eine Bausparsumme von 59,4 Milliarden Euro ausmachten. „Für das Jahr 2023 erwarten wir ein Plus von etwa 15 Prozent – sowohl bei der Vertragsanzahl als auch bei der Bausparsumme“, prognostiziert der Hauptgeschäftsführer des VDPB. Er fügt hinzu, dass der Aufbau von Eigenkapital in Verbindung mit Zinsabsicherung und die Vorsorge für die Energiewende weiterhin die entscheidenden Gründe für die gesteigerte Nachfrage sind.

König weiß um die Vorteile des Bausparens Bescheid: „Bei Bausparkassen können Sie sich immer noch Bauzinsen von 1,5 bis 2,5 Prozent sichern. Bausparen wird weiterhin einen Zinsvorteil haben”, so der Experte gegenüber der WiWo. Viele Menschen so der Hauptgeschäftsführer würden ihren Bausparvertrag auch für die Energiewende, aber auch als klassischen Weg zur Immobilienfinanzierung nutzen.  

Die FMH-Finanzberatung hat im Auftrag der WirtschaftsWoche die besten Bauspartarife von sieben privaten Bausparkassen und acht regionalen LBS Bausparkassen analysiert. Als Vergleichsgrundlage diente eine Bausparsumme von 50.000 Euro und eine Ansparzeit von zehn Jahren. Die Beurteilung der Bauspartarife berücksichtigte sowohl die Höhe der Spar- und Darlehensraten als auch die Gesamtkosten. Drei Tarife von privaten Bausparkassen erhielten die Bewertung "sehr gut". Diese stammen von der Alte Leipziger Bauspar, der Schwäbisch Hall und der BMK Bausparkasse Mainz. Ebenfalls gab es bei den regionalen Bausparkassen für drei die Bestnote "sehr gut": Das waren die LBS Nordwest, die LBS Saar und die LBS Süd. 

Laut Geschäftsführer Max Herbst von der FMH-Finanzberatung reagieren die privaten Bausparkassen anders als die LBS auf die Zinswende. Er erklärt: “Die LBS behält ihre Niedrigzins-Tarife für Guthaben- und Sollzins bei, während die privaten Bausparkassen bereits auf die gestiegenen Zinsen umgestellt haben.”

Quelle: Immobilienkauf: Das sind die besten Bauspartarife (wiwo.de)

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Über den Autor
Sabrina Wallbaum
Content- & SEO-Managerin
Sabrina ist für alle Inhalte auf hausbaukurs.de und auf sozialen Medien zuständig. Neben ihrem Fachwissen als Immobilienkauffrau lässt sie in unsere Ratgebertexte jede Menge Leidenschaft für das Schreiben und Recherchearbeit einfließen, sodass unsere Leser:innen immer genau die Infos rund um ihr Anliegen finden, die sie gerade benötigen.

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